Norbert Valley verurteilt

Polizei holte Pastor mitten aus dem Gottesdienst

Die Neuenburger Staatsanwaltschaft hat Pastor Norbert Valley am 15. August zu einer Geldstrafe von 1'000 Franken zuzüglich Verfahrenskosten von 250 Franken verurteilt. Valley hatte einen Togolesen, der sich illegal in der Schweiz aufhielt, vorübergehend beherbergt und verpflegt.

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Norbert Valley (Bild: Réseau évangélique suisse)
Begründet wird das Urteil mit Artikel 116 des Ausländergesetzes. Dort geht es um die «Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts» von Ausländern.

Paragraf gegen Schlepper

Wie die Informationsplattform «lafree.ch» schreibt, zielt Artikel 116 aber in erster Linie auf die Schleppertätigkeit ab. Die Maximalstrafe ist fünf Jahre Gefängnis. Valley hat Berufung eingelegt, nicht um eine strafrechtliche Sanktion zu vermeiden, sondern weil er «davon träume, dass der Umgang miteinander in unserem Land besser sei, als es den Anschein mache». Verurteilt für die Unterstützung einer Person in Not?

Valley: «Christenpflicht getan»

Valley arbeitet als Teilzeit-Pfarrer in der evangelischen Kirche in Le Locle. In diesem Zusammenhang lernte er den Togolesen kennen, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war; der Afrikaner wusste nicht mehr weiter. Pikant: Er war im Dezember 2017 festgenommen, dann aber von den Behörden wieder auf freien Fuss gesetzt worden. Die Ausweisung wurde nicht durchgeführt. Valley beherbergte den Mann, der einen sehr guten Ruf hat, und sieht darin nichts Verwerfliches: «Ich habe nur meine Pflicht als Christ getan und einer gefährdeten Person geholfen.»

RES: Nothilfe ist kein Verbrechen

Die evangelische Allianz in der Westschweiz (RES) bezeichnet es als sehr bedauerlich, dass eine Bestimmung des Ausländergesetzes zur Bekämpfung der Schlepperei nun auch gegen Menschen eingesetzt wird, die nach ihrem Gewissen solidarisch helfen. Damit werde Hilfe am Nächsten als Verbrechen gewertet. Das RES hofft, dass Norbert Valleys Berufung zu einer Klärung führen wird. Bei der Umsetzung des Gesetzes müsse unterschieden werden zwischen uneigennütziger Hilfe aus Solidarität und der absichtlichen Ausnutzung hilfloser Migranten.

Mitten im Gottesdienst abgeholt

Als «sehr ungewöhnlich» bezeichnet das RES das Vorgehen der Polizei. Beamte der Kantonspolizei Neuenburg platzten mitten hinein in den Sonntags-Gottesdienst in der evangelischen Kirche Le Locle. Sie unterbrachen die Liturgie und forderten Pastor Valley auf, unverzüglich zum Verhör auf den Polizeiposten mitzukommen. Eine andere Person musste den Gottesdienst zu Ende führen. Noch immer ringe man darum, für dieses unsensible Vorgehen Verständnis aufzubringen, schreibt RES. Die Schweizerische Evangelische Allianz in der Westschweiz ist ein Netzwerk von über 40'000 Christinnen und Christen.

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Datum: 29.08.2018
Autor: Rolf Höneisen
Quelle: idea Schweiz

Kommentare

Ein vermutlich junger und kräftiger Herr aus Togo befindet sich in der Schweiz, er wollte Asyl und dies wurde abgelehnt. Anstatt wieder zurück nach Togo zu gehen und dort für sich, seiner Familie und sein Land zu arbeiten, treibt er sich in der Schweiz herum. Ein Pfarrer nimmt ihn illegal auf und wird dafür bestraft. Einen Pfarrer aus dem Gottesdienst zu holen ist natürlich eine Frechheit. Vielleicht war er vorher jedoch nicht einsichtig, wäre zu klären. Der Pfarrer hat sich n. m. M. klar ins Unrecht gesetzt. Christlich wäre n. m. M. dagegen gewesen, den Herrn aus Togo bei seiner Rückreise in seine Heimat und zu seiner Familie zu helfen, siehe das Gleichnis vom verlorenen Sohn

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