Zwangsheirat
Zivilstandsämter zur Anzeige verpflichtet
Der Bundesrat packt ein heisses Eisen an: Eine
Zwangsheirat soll in der Schweiz in Zukunft strafbar sein, auch wenn sie im
Ausland geschlossen wurde. Dasselbe gilt für die Heirat mit einem minderjährigen
Partner.
Neu soll auch eine Heirat mit Minderjährigen nicht mehr toleriert werden, auch wenn sie im Ausland erfolgt ist. In der Schweiz liegt das Mindestalter für eine Eheschliessung bei 18 Jahren.
Ungültigkeitserklärung «von Amtes wegen»
In Zukunft muss die Ungültigkeit einer Ehe nicht mehr von den Betroffenen beantragt werden, sondern kann auch von Amtes wegen erfolgen. Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, sollen auch Ausländerbehörden eine Meldung machen. Das Verfahren für den Ehegattennachzug wird im Verdachtsfall bis zu einem gültigen Entscheid sistiert, bei einer Klage bis zum rechtskräftigen Urteil. Sofern eine Ehe ungültig erklärt wird, könne das Opfer ein Bleiberecht erhalten, erklärte Sommaruga.
In einem zweiten Schritt will der Bundesrat die Prävention und den Schutz vor Zwangsheiraten verstärken. Sobald die Landesregierung mehr Fakten über das Ausmass, die Formen und die Ursachen von Zwangsheiraten hat, will sie ein Präventionsprogramm entwickeln.
Schweiz: Keine Zahlen zur Zwangsheirat
Von Zwangsheirat betroffen sind vor allem junge Frauen und Männer mit tamilischem, kurdischem, türkischem oder kosovarischem Hintergrund. Eltern, die für ihre Kinder eine Zwangsheirat geplant haben, reisen mit ihnen «ferienhalber» in das Herkunftsland. Dort werden sie gegen ihren Willen mit einem aus der Sicht der Eltern «guten Partner» verlobt oder verheiratet. Es sind vor allem wirtschaftliche und kulturelle Gründe, die zu Zwangsheiraten führen. Bei der Verheiratung von Minderjährigen werden oft auch religiöse Begründungen herangezogen. Bis jetzt gibt es in der Schweiz kaum verlässliche Zahlen, wie viele Personen in der Schweiz von Zwangsheirat betroffen sind.
Kommentar
Ein Gesetz für Ausländer
Der Bundesrat will ein Gesetz einführen, das sich – ähnlich wie die
Ausschaffungsinitiative und die Minarettinitiative – ausschliesslich gegen
Ausländer richtet, insbesondere gegen Ausländer aus andern Kulturen, die unter
uns als rückständig empfunden werden. Er reagiert darauf, dass wir Zwangsehen
und Ehen mit Minderjährigen zu Recht als Problem sehen.
Während in islamischen Kulturen Ehen so wichtig sind,
dass sie auch familiär verordnet werden – auch wenn die Frauen oft noch sehr
jung sind – schlägt unter uns das Pendel längst in die andere Richtung aus.
Eheänliche Partnerschaften können auch unter 18 Jahren gelebt werden, wenn das
Schutzalter von 16 Jahren beachtet wird. Die Aufhebung des Konkubinatsverbots
macht de facto sogar eine Polygamie möglich.
Aus christlich-ethischer Sicht ist es richtig, dass Zwangsheiraten und Heiraten
mit sehr jungen Partnerinnen verboten werden, selbst wenn sie im Ausland
geschlossen werden. Sie verletzen die Menschenwürde.
Es ist aber auch klar, dass die grosse Freiheit in unseren Ländern – zum Beispiel die legale Freiheit eines 50-Jährigen mit einer 16-jährigen eheähnlich zusammenzuleben – viele Probleme auslöst. Menschen, die sich lieben und füreinander Verantwortung übernehmen wollen, werden weiterhin heiraten und sich damit nebst Liebe auch eine rechtliche Sicherheit schenken, welche die Nachhaltigkeit ihrer Beziehung unterstreicht.
Auch wenn die lockere Form der Partnerschaft gesetzlich
legitim ist. Der Apostel Paulus verglich die Liebe zwischen Mann und Frau mit
der Liebe von Jesus Christus zu seiner Gemeinde. Das bewegt Christen, sich auch
in diesem Punkt von der eigenen Kultur zu unterscheiden.
Zum Thema:
Terre des Femmes Schweiz
www.zwangsheirat.ch
Internetseite der Stadt Zürich
zum Thema Zwangsheirat
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Kipa/NZZ
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