Nach Verbot
«Bäte fürs Läbe» in Sachseln wird nachgeholt
Im vergangenen August erlaubte die Obwaldner Regierung den Gebetsmarsch «Bäte fürs Läbe» im Rahmen der Bruder-Klaus-Feiern durch die Ranftschlucht nicht. Jetzt kann er nachgeholt werden, wie die Organisatoren auf ihrer Webseite am Sonntag schreiben.
Der Marsch wird am Samstag, 26. Mai, nachgeholt. Am Wirkungsort von Bruder Klaus (1417-1487) soll für das «Leben» gebetet werden, heisst es. Die Behörden in Sachseln haben sowohl die Miete eines Mehrzweckgebäudes wie auch einen stillen Gebetsmarsch in den Ranft bewilligt.Bruder Klaus war ein Beter, heisst es weiter auf der Homepage. Er habe durch seine Hingabe die Schweiz vor einem Bürgerkrieg und die alte Eidgenossenschaft vor dem Auseinanderbrechen bewahrt. Der «Marsch fürs Läbe» sollte darum vergangenes Jahr im Rahmen der Gedenkfeiern «600 Jahre Bruder Klaus» in Obwalden stattfinden.
Uneingeschränktes Lebensrecht der Ungeborenen
Der «Marsch fürs Läbe» verfolgt das Ziel, das uneingeschränkte Lebensrecht der Ungeborenen in der Schweiz «zurückzuerobern». «So kommen auch wir nicht darum herum, den mächtig handelnden Gott im Gebet zu suchen und für eine geistliche Erneuerung in der Schweiz zu bitten», heisst es in der Mitteilung der Organisatoren. Möglichst viele Frauen, Männer und Kinder sollen am kommenden 26. Mai gemeinsam beten und so das Anliegen unterstützen.
Einen für den Bettag am 17. September 2017 geplanten Marsch hatten die betroffenen Gemeinden abgelehnt. Sie beriefen sich auf das Ruhetaggesetz und argumentierten, dass anlässlich des Jubiläumsjahrs von Bruder Klaus bereits mit einem grossen Aufmarsch zu rechnen sei. Der Obwaldener Regierungsrat hatte ihren Entscheid gestützt.
Erneut «Marsch fürs Läbe» in Bern
Die Organisatoren kündigen zudem den nächsten «Marsch fürs Läbe» in Bern an. Dieser ist für den 15. September vorgesehen. Bei früheren Kundgebungen in Bern und Zürich marschierten oft über tausend Personen aus christlichen und rechtskatholischen Kreisen mit. Es kam jeweils zu Gegenkundgebungen.
Vom 8. bis 14. September findet zudem die «Woche fürs Leben» statt. Veranstaltungen sollen in mehreren Städten organisiert werden.
Zum Thema:
Eidgenössischer Bettag: Christen in der Schweiz vereinen sich für «Ein Gebet voraus»
Rekurs abgelehnt: Kein «Bäte fürs Läbe» am Bettag
Beten am Bettag verboten?: Eklat: Keine Bewilligung für Gebetsmarsch
Autor: Georges Scherrer
Quelle: kath.ch
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