Corona und Schutz des Lebens

Wer darf leben und wer nicht?

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Es ist einer schwierigsten Momente für Ärzte: Sie haben nur begrenzte Möglichkeiten (Medikamente, Geräte...) und müssen entscheiden, wem sie helfen und wem nicht.

Genau dies ist die Situation, die Verantwortliche während der Corona-Pandemie möglichst zu vermeiden suchen und einer der wichtigsten Gründe für beschränkende Massnahmen und Lockdowns. Denn es geht um das Leben der Menschen, die so stark an Corona erkrankt sind, dass sie eine Intensivbehandlung und Beatmung brauchen. Doch Intensivbetten und Beatmungsgeräte gibt es nur sehr begrenzt.

Prinzipien der Triage

Für Mediziner, die vor solchen Entscheidungen stehen, gilt dabei ein Arbeitsprinzip, die sogenannte Triage, die ihnen Leitpunkte vermittelt, wie Patienten nach der Schwere ihrer Verletzung oder Krankheit einzuteilen sind. Es gilt in der Schweiz wie in Deutschland. Das französische Wort bedeutet Auswahl oder Sichtung. Entwickelt wurden die Triage für Katastrophen- und Kriegsfälle, um sicherzustellen, dass möglichst viele Menschenleben gerettet und behandelt werden sollen.

Überlebenschancen, chronische Erkrankung, Alter

Der Arzt muss die verschiedenen Menschen vor Augen halten, die seine Hilfe brauchen, dann muss er die Überlebenschancen einschätzen und prüfen, ob der Patient an chronischen Krankheiten leidet und wie alt er ist. Danach werden Hilfsbedürftige, die älter als 85 Jahre sind, nachrangig behandelt. Wenn irgend möglich, wird sichergestellt, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Entscheidung, jemanden nicht oder nachrangig zu behandeln, nicht allein treffen muss; es gilt das Vier-Augen-Prinzip.

Für die Behandlung schwerkranker Corona-Patienten müssen Mediziner auf Basis der Triage in Kliniken und Krankenhäusern entscheiden, wer ein Intensivbett und eine Beatmung bekommt und wer nicht, falls der Bedarf grösser ist, als die Möglichkeiten.

Bundesverfassungsgerichts-Urteil wurde «Lügen gestraft»

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Gerhard Pross (Bild: zVg)
Für Gerhard Pross aus Esslingen bei Stuttgart, dem Sprecher des Christlichen Convents Deutschland (CCD), ist die Priorisierung des Lebensschutzes in der Corona-Pandemie eine signifikante Entwicklung. Er betont: «Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Erläuterung folgt) wurde Lügen gestraft durch die praktische Erfahrung während der Corona-Pandemie und durch die vielen Verordnungen, die zu Recht zum Schutz des Lebens erlassen wurden. Gerade in der Krise wurde plötzlich wieder deutlich, dass das Leben höher einzustufen ist als das Recht auf Selbstbestimmung.» Gerhard Pross ist auch Sprecher der Initiative «Miteinander für Europa».

Mit seiner Einschätzung bezieht sich Pross auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar diesen Jahres, in dem es um die Frage der Sterbehilfe ging. Danach schliesst das Urteil «die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen». Das Urteil wurde vor allem von der katholischen Kirche in Deutschland kritisiert.

Der Mensch an stelle von Gott

Zwar heisse es in der Präambel des Grundgesetzes nach wie vor «in Verantwortung vor Gott», doch faktisch habe diese Präambel «keine normative Bedeutung mehr», so Pross mit Hinweis auf das Urteil. Er fragt: «Ist die Corona-Krise nicht auch ein Anruf Gottes an unsere Gesellschaft, unser Handeln und unsere Gesetze «in der Verantwortung vor Gott» zu gestalten?

Eine Gesellschaft, die den Menschen zum letzten Mass aller Dinge macht, setzt den Menschen an die Stelle Gottes. Wir Menschen übernehmen uns, wenn wir die Transzendenz beseitigen, ja wenn wir Gott als letzte Instanz beseitigen.»

Datum: 02.11.2020
Autor: Norbert Abt
Quelle: Livenet

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