Corona-Massnahmen

3G-Regel in Deutschland gilt nicht für Gottesdienste

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Armin Laschet (Bild: Wikimedia / CC BY-SA 3.0)
Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, bekommt Zutritt zu bestimmten Orten – das sagt die 3G-Regel. Die Verantwortlichen stellen nun klar: Gottesdienste sind davon ausgenommen.

Die deutsche Ministerpräsidentenkonferenz hat in Sachen Corona-Massnahmen einige Neuerungen auf den Weg gebracht. Unter anderem soll künftig die sogenannte «3G-Regel» gelten. So sollen nur noch Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt zu bestimmten Bereichen haben. Laut Beschluss der Bund-Länder-Runde sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell davon ausgenommen, ausserdem auch Schüler, da sie ohnehin regelmässig getestet werden.

Die 3G-Regel soll gelten für:

a. Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
b. Zugang zur Innengastronomie
c. Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
d. Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
e. Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
f. Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

Von Gottesdiensten, Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ist nicht die Rede. Unter «Veranstaltungen in Innenräumen» könnte man allerdings auch Gottesdienste verstehen. Das ist aber ausdrücklich nicht der Fall, wie ein Sprecher der Bundesregierung gegenüber PRO betonte. Gottesdienste seien nicht Teil des heutigen Beschlusses gewesen.

Auch Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen (CDU), bestätigte dies laut Bild.de. Ein Gottesdienst sei etwas anderes als ein Diskobesuch, so der Kanzlerkandidat der Union.

Zum Originalartikel auf PRO

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Datum: 12.08.2021
Autor: Nicolai Franz
Quelle: PRO Medienmagazin | www.pro-medienmagazin.de

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