Fortpflanzungsmedizin
PID: Erst ein Drittel der Unterschriften für Referendum gesammelt
Für das Referendum gegen den neuen Verfassungartikel, der PID erlaubt, sind lediglich ein Drittel der nötigen Unterschriften zusammengekommen. Nun ist eine Strassenaktion geplant.
Embryonen können ausgesondert werden
Die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes erlaubt die Untersuchung an Embryonen vor deren Einpflanzung in die Gebärmutter, die Präimplantationsdiagnostik (PID), inklusive der Untersuchung von Embryonen auf Chromosomenstörungen aller Art (Chromosomen-Screening) für alle Paare, die eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Der Bundesrat hatte in seinem ursprünglichen Entwurf die PID lediglich für Paare mit Verdacht auf schwere Erbkrankheiten zulassen wollen. Das Parlament ging viel weiter: Mit dem neuen Gesetz ist es nun möglich, dass alle ausserhalb des Mutterleibes erzeugten Embryonen mit allen technisch zur Verfügung stehenden Gentests untersucht und selektioniert werden können. Embryonen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) könnten damit beispielsweise vor der Verpflanzung in den Mutterleib ausgesondert werden.
Immense Anzahl «überzähliger» Embryonen
Das Gesetz sieht auch vor, dass pro Behandlungszyklus neu zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden dürfen. Dadurch entstünden eine immense Anzahl sogenannter «überzähliger» menschlicher Embryonen. Das Gesetz erlaubt zudem, dass diese anschliessend tiefgefroren werden können (Kryokonservierung). Es ist bisher noch nicht bekannt, welche Schäden die Embryonen dabei davontragen. Nach maximal zehn Jahren müssen die menschlichen Embryonen der Forschung «zur Verfügung gestellt» oder vernichtet werden.
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FMedG-Nein
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Quelle: idea Schweiz