Fortpflanzungsmedizin

PID: Erst ein Drittel der Unterschriften für Referendum gesammelt

Für das Referendum gegen den neuen Verfassungartikel, der PID erlaubt, sind lediglich ein Drittel der nötigen Unterschriften zusammengekommen. Nun ist eine Strassenaktion geplant.

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Ein überparteiliches Komitee hat das Referendum ergriffen.
Kurz nachdem Volk und Stände die Verfassungsänderung zur Fortpflanzungsmedizin (FMedG) angenommen hatten, ergriff ein überparteiliches Komitee aus Vertretern von BDP, CVP, EDU, EVP, SP und SVP das Referendum gegen den Verfassungsartikel. Nun sagte EVP-Generalsekretär Joel Blunier gegenüber der evangelischen Zeitschrift «reformiert», dass bisher lediglich ein Drittel der geforderten 50'000 Unterschriften beisammen sei. Bis zum 2. Dezember haben die Initianten noch Zeit, die Unterschriften zu sammeln. Die Kampagne solle aber demnächst mit einer Strassenaktion intensiviert werden. An der Sammelaktion beteiligen sich unter dem Motto «Vielfalt statt Selektion» die Evangelischen Frauen Schweiz (EFS), der Katholische Frauenbund, der Schweizerische Hebammenverband, sowie 15 Behindertenorganisationen.

Embryonen können ausgesondert werden

Die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes erlaubt die Untersuchung an Embryonen vor deren Einpflanzung in die Gebärmutter, die Präimplantationsdiagnostik (PID), inklusive der Untersuchung von Embryonen auf Chromosomenstörungen aller Art (Chromosomen-Screening) für alle Paare, die eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Der Bundesrat hatte in seinem ursprünglichen Entwurf die PID lediglich für Paare mit Verdacht auf schwere Erbkrankheiten zulassen wollen. Das Parlament ging viel weiter: Mit dem neuen Gesetz ist es nun möglich, dass alle ausserhalb des Mutterleibes erzeugten Embryonen mit allen technisch zur Verfügung stehenden Gentests untersucht und selektioniert werden können. Embryonen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) könnten damit beispielsweise vor der Verpflanzung in den Mutterleib ausgesondert werden.

Immense Anzahl «überzähliger» Embryonen

Das Gesetz sieht auch vor, dass pro Behandlungszyklus neu zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden dürfen. Dadurch entstünden eine immense Anzahl sogenannter «überzähliger» menschlicher Embryonen. Das Gesetz erlaubt zudem, dass diese anschliessend tiefgefroren werden können (Kryokonservierung). Es ist bisher noch nicht bekannt, welche Schäden die Embryonen dabei davontragen. Nach maximal zehn Jahren müssen die menschlichen Embryonen der Forschung «zur Verfügung gestellt» oder vernichtet werden.

Zur Webseite:
FMedG-Nein

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Datum: 26.10.2015
Quelle: idea Schweiz

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