«Menschen sind keine Ware»

EVP verabschiedet Resolution gegen Menschenhandel

Die EVP Schweiz hat an ihrem Sonderparteitag vom 21. September 2019 in Brugg die Resolution «Menschen sind keine Ware» verabschiedet. Sie ruft damit zum konsequenten Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung in der Schweiz auf.

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Ein Teil der EVP Schweiz
Die Reso­lu­tion for­dert Res­sour­cen für eine effek­tive Straf­verfolgung, einen Straf­tat­be­stand für Arbeits­aus­beu­tung, umfas­sende Prä­ven­tion und Aufklärung sowie einen gesell­schaft­li­chen Bewusstseinswan­del gegen­über Pro­sti­tu­tion. «Von Anfang an gehörte das poli­ti­sche Enga­ge­ment für Gerech­tig­keit und die Men­schen­würde zur DNA der EVP», erin­nerte Par­tei­prä­si­den­tin Mari­anne Streiff in ihrer Begrüs­sung an die Grün­dung der Par­tei vor genau 100 Jah­ren. «Ent­spre­chend selbst­ver­ständ­lich und fol­ge­rich­tig ist des­halb heute auch ihr Ein­satz gegen die Aus­beu­tung und den Men­schen­han­del.»

Men­schen als Ware auch in der Schweiz

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Marianne Streiff-Feller
Die Schweiz sei noch immer Ziel- und Tran­sit­land des äus­serst lukra­ti­ven Men­schen­han­dels. «Direkt vor unse­rer Haus­türe wer­den Men­schen zur Ware gemacht, müs­sen ihren Kör­per für Sex ver­kau­fen, wer­den in Abhän­gig­keit gehal­ten, um ihre Arbeits­kraft in Gas­tro­no­mie, pri­va­ter Pflege oder auf dem Bau aus­zu­beu­ten», so Mari­anne Streiff. Fach­leute gin­gen von einer enorm hohen Dun­kel­zif­fer aus. Und: «Diese unsäg­li­chen Ver­bre­chen gegen die Men­schen­würde wer­den kaum geahn­det.»

4 Ansatz­he­bel

Hier setzt die Reso­lu­tion «Men­schen sind keine Ware» an, die von den Anwe­sen­den unter­zeich­net wurde. Sie for­dert:

  • den Aus­bau der finan­zi­el­len, per­so­nel­len, mate­ri­el­len, fach­li­chen und tech­ni­schen Res­sour­cen für eine effek­tive und kon­se­quente Straf­ver­fol­gung und damit für eine wirk­same Abschre­ckung;
  • einen eige­nen Straf­tat­be­stand für Arbeits­aus­beu­tung;
  • ein flä­chen­de­cken­des Präventions-, Sensibilisierungs- und Auf­klä­rungs­pro­gramm, ins­be­son­dere gegen «Lover­boys»;
  • sowie geeig­nete Mass­nah­men für einen gesell­schaft­li­chen Bewusst­seins­wan­del gegen­über der Pro­sti­tu­tion. Diese ver­stösst gegen Men­schen­würde und Gleich­be­rech­ti­gung. Sie ist mit dem Menschen- und Gesell­schafts­bild der Schweiz nicht ver­ein­bar.

Zuvor hatte Daniel Stehlin, Stv. Lei­ten­der Staats­an­walt Baselland, für einen neuen Straf­tat­be­stand für Arbeits­aus­beu­tung plä­diert, der die Motive der Arbeit­ge­ber, zum Bei­spiel die Berei­che­rungs­ab­sicht, ins Zen­trum stellt. Er erläu­terte zudem die straf­pro­zes­sua­len Schwie­rig­kei­ten und den immen­sen Unter­su­chungs­auf­wand, wes­halb meist nur eine Hand­voll Fälle pro Jahr unter­sucht wer­den könn­ten.

Rechts­klima, das Men­schen­han­del als schwere Ver­bre­chen ahn­det

Leah Edwards vom Euro­pean Free­dom Net­work aus den Nie­der­lan­den zog einige Learnings aus dem schwe­di­schen Modell der Frei­er­be­stra­fung. Die Cyber­nut­zung bringe ganz neue Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den benö­tig­ten kon­se­quente Unter­stüt­zung. Es gelte, ein Rechts­klima zu schaf­fen, in dem die Straf­ta­ten der Aus­beu­tung und des Men­schen­han­dels als schwere Ver­bre­chen behan­delt wür­den.

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Irene Hirzel
Irene Hir­zel, Geschäfts­füh­re­rin von ACT212, führte in die Loverboy-Problematik ein. Patrick Frey, Dienst­chef Struk­tur­de­likte der Kan­tons­po­li­zei Aar­gau, berich­tete von der Pra­xis­front im aar­gaui­schen Milieu über die straf­pro­zes­sua­len Schwie­rig­kei­ten, gegen die Täter vor­zu­ge­hen, deren Draht­zie­her zudem oft im Aus­land agier­ten und deren Opfer in ihrer Hei­mat viel zu ver­lie­ren hät­ten.

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Datum: 24.09.2019
Autor: Dirk Meisel
Quelle: EVP Schweiz

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