«Menschen sind keine Ware»
EVP verabschiedet Resolution gegen Menschenhandel
Die EVP Schweiz hat an ihrem Sonderparteitag vom 21. September 2019 in Brugg die Resolution «Menschen sind keine Ware» verabschiedet. Sie ruft damit zum konsequenten Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung in der Schweiz auf.Die Resolution fordert Ressourcen für eine effektive Strafverfolgung, einen Straftatbestand für Arbeitsausbeutung, umfassende Prävention und Aufklärung sowie einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel gegenüber Prostitution. «Von Anfang an gehörte das politische Engagement für Gerechtigkeit und die Menschenwürde zur DNA der EVP», erinnerte Parteipräsidentin Marianne Streiff in ihrer Begrüssung an die Gründung der Partei vor genau 100 Jahren. «Entsprechend selbstverständlich und folgerichtig ist deshalb heute auch ihr Einsatz gegen die Ausbeutung und den Menschenhandel.»
Menschen als Ware auch in der Schweiz
Die Schweiz sei noch immer Ziel- und Transitland des äusserst lukrativen Menschenhandels. «Direkt vor unserer Haustüre werden Menschen zur Ware gemacht, müssen ihren Körper für Sex verkaufen, werden in Abhängigkeit gehalten, um ihre Arbeitskraft in Gastronomie, privater Pflege oder auf dem Bau auszubeuten», so Marianne Streiff. Fachleute gingen von einer enorm hohen Dunkelziffer aus. Und: «Diese unsäglichen Verbrechen gegen die Menschenwürde werden kaum geahndet.»4 Ansatzhebel
Hier setzt die Resolution «Menschen sind keine Ware» an, die von den Anwesenden unterzeichnet wurde. Sie fordert:
- den Ausbau der finanziellen, personellen, materiellen, fachlichen und technischen Ressourcen für eine effektive und konsequente Strafverfolgung und damit für eine wirksame Abschreckung;
- einen eigenen Straftatbestand für Arbeitsausbeutung;
- ein flächendeckendes Präventions-, Sensibilisierungs- und Aufklärungsprogramm, insbesondere gegen «Loverboys»;
- sowie geeignete Massnahmen für einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel gegenüber der Prostitution. Diese verstösst gegen Menschenwürde und Gleichberechtigung. Sie ist mit dem Menschen- und Gesellschaftsbild der Schweiz nicht vereinbar.
Zuvor hatte Daniel Stehlin, Stv. Leitender Staatsanwalt Baselland, für einen neuen Straftatbestand für Arbeitsausbeutung plädiert, der die Motive der Arbeitgeber, zum Beispiel die Bereicherungsabsicht, ins Zentrum stellt. Er erläuterte zudem die strafprozessualen Schwierigkeiten und den immensen Untersuchungsaufwand, weshalb meist nur eine Handvoll Fälle pro Jahr untersucht werden könnten.
Rechtsklima, das Menschenhandel als schwere Verbrechen ahndet
Leah Edwards vom European Freedom Network aus den Niederlanden zog einige Learnings aus dem schwedischen Modell der Freierbestrafung. Die Cybernutzung bringe ganz neue Herausforderungen mit sich. Die Strafverfolgungsbehörden benötigten konsequente Unterstützung. Es gelte, ein Rechtsklima zu schaffen, in dem die Straftaten der Ausbeutung und des Menschenhandels als schwere Verbrechen behandelt würden.
Irene Hirzel, Geschäftsführerin von ACT212, führte in die Loverboy-Problematik ein. Patrick Frey, Dienstchef Strukturdelikte der Kantonspolizei Aargau, berichtete von der Praxisfront im aargauischen Milieu über die strafprozessualen Schwierigkeiten, gegen die Täter vorzugehen, deren Drahtzieher zudem oft im Ausland agierten und deren Opfer in ihrer Heimat viel zu verlieren hätten.Zum Thema:
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Autor: Dirk Meisel
Quelle: EVP Schweiz