EDU bekämpft «Zensurgesetz»

«Die Meinungsfreiheit darf nicht geopfert werden»

In der Schlussabstimmung der Dezembersession der eidgenössischen Räte wurde eine sogenannte «Diskriminierungserweiterung» beschlossen. Damit wird der Begriff «sexuelle Orientierung» zu einem Kriterium im Strafrecht. Die EDU hatte bereits im Vorfeld der Schlussabstimmung Vorbereitungen für ein nationales Referendum getroffen. Der «Standpunkt» im Gespräch mit dem Mediensprecher des Referendumskomitees, Sam Kullmann.

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Sam Kullmann
Sam Kullmann, waren Sie auch schon Opfer von Diskriminierung?
Sam Kullmann: Ich habe den grössten Teil meiner Kindheit in der Mongolei verbracht. 1997 besuchte ich jedoch in der Schweiz die 5. Klasse. In der Schule habe ich Mobbing von älteren Schülern erfahren. Den Grund dafür kenne ich bis heute nicht genau.

Was löste das in Ihnen aus und wie gingen Sie damit um?
Ich hatte mich in jenem Jahr innerlich stark zurückgezogen und wollte teilweise nicht mehr zur Schule gehen. Leider wurde ich später selber zum Täter, indem ich andere Kinder «plagte». Vor etwa einem Jahr hat mir Gott aufgezeigt, dass die Erlebnisse in der Schule in mir eine tiefsitzende Unsicherheit auslösten. Ich durfte innere Heilung empfangen.

Die Schweiz kennt seit 1995 die sogenannte Antirassismusstrafnorm. Worum ging es dabei?
Dieser Gesetzesartikel stellt zum Beispiel die so genannte «Hassrede», die Rassendiskriminierung und die Leugnung von Völkermord unter Strafe. Das Schweizerische Strafgesetzbuch sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor (Art. 261 StGB).

Die Einführung des Antirassismusgesetzes war teils umstritten. Waren die Vorbehalte gerechtfertigt oder hat sich das Gesetz bewährt?
Für mich hat das Gesetz für schwerwiegende Fälle eine Berechtigung. Ich finde es zum Beispiel sehr stossend, wenn jemand den Holocaust oder einen anderen Völkermord leugnet. Dies ist ein ungeheurer Affront gegenüber den Opfern und deren Angehörige. Gleichzeitig ist die Meinungsfreiheit eines der wichtigsten Grundrechte in einem freiheitlichen Staat und sollte nur unter allerhöchster Zurückhaltung eingeschränkt werden. Je nachdem, wo man hier die Linie zieht, fällt die Beurteilung des Gesetzes unterschiedlich aus.

Sie haben zu Beginn Ihrer politischen Laufbahn ein Praktikum in Brüssel absolviert. Wie geht die EU mit der Thematik um?
Die EU hat eine Antidiskriminierungsrichtlinie, an der sich die Gesetze der EU-Mitgliedsstaaten orientieren müssen. Das EU-Parlament hat diese Richtlinie bereits um das Kriterium der sexuellen Orientierung erweitert. Zurzeit wird die Vorlage jedoch im Europäischen Rat, dem obersten Gremium der EU, noch blockiert, da dafür Einstimmigkeit erforderlich ist. Viele westeuropäische Länder haben unabhängig davon jedoch ziemlich strenge Gesetze eingeführt.

Was bleibt aus Ihrer Brüsseler Zeit in Erinnerung?
Ich durfte schnell eine lebendige christliche Gemeinde und gute Freunde finden. Einen politischen Kulturschock hatte ich angesichts der Komplexität der EU-Politik. Zu manchen Gesetzen gab es nicht selten Hunderte von Änderungsanträgen. Ich frage mich, wie man da als Politiker und geschweige denn als Bürger die Übersicht behalten kann. Es überrascht kaum, dass in Brüssel über 30'000 Lobbyisten arbeiten…

In der Schlussabstimmung der Dezembersession wurde eine sogenannte Diskriminierungserweiterung gutgeheissen. Was ist darunter zu verstehen?
Es geht darum, dass die sexuelle Orientierung beziehungsweise der Umgang damit in der Öffentlichkeit nun ein neues Kriterium in der Rassismus-Strafnorm darstellt.

Die EDU hat zusammen mit anderen Kräften ein Referendum geprüft. Warum?
Erfahrungen aus dem Ausland mit ähnlichen Gesetzen zeigen, dass dadurch die Gewissens- und Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Kritische Äusserungen gegenüber einem homosexuellen Lebensstil haben bereits zu teilweise langen Gerichtsverfahren geführt.

Schwingt da eine leichte Besorgnis mit?
Das ist tatsächlich so. Hier einige Beispiele: In Grossbritannien wurden verschiedene Strassenprediger von der Polizei abgeführt, weil sie Homosexualität als Sünde bezeichneten. In Schweden wurde ein Pastor in erster Instanz wegen einer Predigt über Sexualethik verurteilt.

Der wohl bekannteste Fall wurde kürzlich in den USA verhandelt: Der Konditor Jack Philips weigerte sich sehr respektvoll, eine Hochzeitstorte zu kreieren, welche eine homosexuelle Hochzeit hätte zelebrieren sollen (Livenet berichtete). Dafür wurde er in einen sechs Jahre dauernden Rechtsstreit verwickelt. Während dieser Zeit durfte er keine Hochzeitstorten mehr machen (!) und musste die Hälfte seiner Angestellten entlassen. Der Supreme Court (oberstes Gericht der USA) hat ihn letztlich zwar freigesprochen. Doch allein die Tatsache, dass jemand dermassen Schwierigkeiten mit der Justiz bekommen kann, ist für mich sehr bedenklich.

Sie sind Pressesprecher des Referendumskomitees und damit das «Gesicht» dieses politischen Vorstosses. Was ist Ihnen in Ihrer Funktion wichtig?
Ich spürte bereits 2009, dass das Praktikum in Brüssel eine Vorbereitung auf die Zeit ist, in der die Thematik uns in der Schweiz beschäftigen wird. Ich kann mir kaum ein schwierigeres politisches Thema vorstellen. Mir ist eine Kultur der Ehre extrem wichtig. Ich hoffe und bete, dass wir unser Anliegen so respektvoll und freundlich wie möglich vermitteln können. Im Johannesevangelium lesen wir, dass Jesus eine «Herrlichkeit voller Gnade und Wahrheit besitzt» (Johannes, Kapitel 1, Vers 14). Die Kombination von Gnade und Wahrheit ist herausfordernd, aber sehr wichtig. Ich habe selbst Freunde und Bekannte, die homosexuell empfinden oder in einer homosexuellen Beziehung sind. Ich würde mich freuen, wenn mein Engagement in dieser Sache diesen Beziehungen keinen Abbruch tut und ich vielmehr Brücken bauen kann.

Wie antworten Sie Befürwortern der erwähnten Gesetzesänderungen?
Ich anerkenne, dass viele Befürworter wahrscheinlich eine gute Absicht haben. Auch ich wünsche niemandem, Hass zu erfahren, ganz im Gegenteil! Gleichzeitig dürfen wir aber die Gefahren dieses Gesetzes nicht ausser Acht lassen. Zunehmend wird auch in manchen westlichen Ländern die Meinungsfreiheit immer mehr einem «Recht auf nicht beleidigt werden» geopfert. Toleranz bedeutet nicht, mit jemandem gleicher Meinung sein zu müssen, sondern eine Meinungsäusserung aushalten zu können, die mich vielleicht irritiert, beleidigt oder stresst.

… und wie motivieren Sie, das laufende Volksbegehren zu unterzeichnen?
Das Referendum ist notwendig für den Schutz der Gewissensfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäusserung. Scheitert das Referendum, müssten zum Beispiel Pfarrer und Prediger auch in der Schweiz mit Klagewellen rechnen, wenn sich die LGBT-Lobby durch gewisse Aussagen provoziert fühlt.

Warum ein Referendum?

«Minderheitenschutz braucht keine Zensur», ist das Referendumskomitee überzeugt. Die Erweiterung der bewährten rechtlichen Grundlage mit dem schwammigen Begriff «sexuelle Orientierung» berge eine Gefahr für das Recht auf Denk- und Meinungsäusserungsfreiheit. Sprach- und Denkverbote hätten in einem demokratischen Staat keinen Platz. «Statt legitime Meinungen zu kriminalisieren und Klagewellen zu riskieren: Nein zu diesem unnötigen Zensurgesetz!»

Mehr Infos:
www.zensurgesetz-nein.ch

Zum Thema:
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Datum: 25.01.2019
Autor: Thomas Feuz
Quelle: EDU Standpunkt

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