Entscheid im Ständerat

Hass gegen Homosexuelle soll strafbar werden

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Der Ständerat hat heute, am 28. November 2018, einer Gesetzeserweiterung zugestimmt, welche «die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» explizit unter Strafe stellen will. Die EDU bewertet dies als «einen ideologisch geprägten Angriff auf das freie Wort und die Meinungsvielfalt.»

Begründet werden die neuen Paragrafen mit dem Schutz bedürftiger Minderheiten. Die Meinungsäusserungsfreiheit werde mit dieser Änderung der Strafnorm nicht eingeschränkt, betonte SP-Ständerat Claude Janiak: «Aufrufe zu Hass und Herabwürdigung bestimmter Bevölkerungsgruppen haben mit Meinungsäusserung nichts zu tun.»

Dieser Meinung war auch eine Mehrheit im Ständerat. Er nahm das Vorhaben in der Gesamtabstimmung mit 32 zu 10 Stimmen an.

Janiak: «Hass säen ist sicher kein christliches Gebot»

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Ständerat Claude Janiak
Der Stammtisch sei durch diese Erweiterung der Rassismusstrafnorm nicht in Gefahr, erklärte Ständerat Janiak weiter. «Sie dürfen sogar weiterhin, wenn Sie es wollen, gute Witze erzählen, auch über Schwule. Aber sie dürfen nicht mehr Hass säen.» Hass säen sei sowieso sicher kein christliches Gebot, betonte der Baselbieter Ständerat weiter.

Nicht als Diskriminierungsgrund in den Gesetzestext aufgenommen wurde die Geschlechtsidentität. Der Glarner FDP-Ständerat Thomas Hefti begründete dies damit, dass die Geschlechtsidentität nicht klar fassbar sei. «Es gibt keine klare Grenze für deren Umfang», so Hefti.

EDU prüft Referendum

Die EDU wünscht sich eine breitere Debatte darüber, wie die Auswirkungen dieses «Maulkorb-Paragrafen» sein könnten. Deshalb prüft sie gemeinsam mit anderen Parteien und Organisationen, ob ein Referendum Sinn machen könnte, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt.

Die christlich-konservative Partei befürchtet eine «Klage-Lawine, die Andersdenkende mundtot macht und die Justiz überrollt». Wer sich öffentlich gegen Homosexualität äussern würde, müsse damit rechnen, angezeigt zu werden.

«Es braucht keine Gesinnungsjustiz»

Wer beleidigt und diskriminiert werde, den schütze das Gesetz schon heute, so die Eidgenössisch-Demokratische Union weiter. Ein staatliches Sprachdiktat und eine Gesinnungsjustiz brauche es dazu nicht. Diese Gesetzeserweiterung wird in der Pressemitteilung als «schwerwiegenden Angriff auf Menschen, die der Gender-Ideologie und den Forderungen der Homosexuellen-Verbände auf der Basis christlicher Ethik öffentlich entgegentreten» bezeichnet. 

Viele Menschen in der Schweiz würden das traditionelle Familienmodell der Homo-Ehe vorziehen, hält die EDU fest. Dass die LGBTI-Lobby mit viel Aufwand das Zerrbild einer angeblich «homophoben Gesellschaft» bewirtschaftet, sei nicht länger hinzunehmen.

Zum Thema:
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Datum: 28.11.2018
Autor: Daniel Gerber / Florian Wüthrich
Quelle: Livenet

Kommentare

In Röm 1,27 (HfA.Bibel) steht: "Männer haben die natürliche Beziehung zur Frau mit einer unnatürlichen vertauscht: Männer treiben es mit Männern, ohne sich dafür zu schämen, und lassen ihrer Lust freien Lauf." Darf ich das weiterhin zitieren???
Du wirst es dürfen, solange niemand dagegen vorgeht (was einfacher werden soll). Es ist ein, wenn nicht *das* Ziel dieses Vorstosses, dass Bekenntnisse für die Bibel und deren Inhalte immer mehr verunmöglicht werden sollen. Ursprünglich ein sinnvolles Instrument gegen Rassismus, soll diese Strafnorm nun in ein solches des Gesinnungszwangs (um nicht zu sagen -terrors) umgeschmiedet werden. Nicht nur die Bewertung von Homosexualität, sondern auch von Themen, wie Sterbehilfe, Genderismus, Geschlechtsidentität oder später wohl auch Pädophilie sollen immer mehr gleichgeschaltet werden (Salamitaktik). Die Gemeinde Jesu wie auch die Meinungsäusserungsfreiheit werden immer mehr eingeschränkt.

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