Heilsarmee-Rekurs abgelehnt
Assistierter Suizid: Recht auf Sterbehilfe vor Gewissensfreiheit?
In ihrem Entscheid vom 13. September 2016 (am 5. Oktober publiziert) weist das Bundesgericht den Rekurs der Heilsarmee in Bezug auf das im 2014 angenommene Neuenburger Gesetz zur Sterbehilfe ab. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA bedauert den Bundesgerichtsentscheid, der deutlich macht, dass Sterbehilfe nicht mehr nur als Option, sondern als Grundrecht betrachtet wird.
Eine «zumutbare» Einschränkung der Gewissensfreiheit
In seinem Urteil anerkennt das Bundesgericht, dass das kantonale Gesetz eine Einschränkung der Gewissensfreiheit der Heilsarmee ist. Basierend auf der Schweizer Rechtsgrundlage vertritt es allerdings die Meinung, dass die Freiheit der Person berücksichtigt werden muss, unter gewissen Umständen ihr Leben beenden und Hilfe dazu in Anspruch nehmen zu dürfen. In diesem Kontext beurteilt das Bundesgericht deshalb die Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit der Heilsarmee als «zumutbar». Für die Richter sei es insbesondere deshalb vereinbar, weil die christliche Institution nicht eine aktive Rolle im Prozess der Sterbehilfe einnehmen müsse, sondern es nur darum gehe diese zu tolerieren, um auch in Zukunft Subventionen zu erhalten.
Von der persönlichen Entscheidung zum Grundrecht
Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA bedauert diesen Entscheid. Einerseits weil das Bundesgericht die Tatsache nicht berücksichtigt hat, dass die Sterbehilfe nicht nur die Person betrifft, die ihrem Leben ein Ende setzen möchte, sondern auch ihr Umfeld, ihre Mitbewohner im Heim und das Pflegepersonal. Andererseits, weil dieses Urteil verdeutlicht, dass Sterbehilfe nicht mehr nur als eine Option einer persönlichen Entscheidung, sondern als Grundrecht zu betrachten sei.
Die SEA nimmt zur Kenntnis, dass die Heilsarmee entschieden hat, das Urteil zu respektieren. Im Kern der Arbeit letzterer steht das kontinuierliche Bemühen um ein würdiges Leben für alle. Die SEA ist überzeugt, dass die Heilsarmee diesen Auftrag auch in Zukunft mit Bravour erfüllen wird.
Zum Thema:
Sterbehilfe und Suizid: Das organisierte Sterben nimmt zu
Eine christliche Sichtweise: «Und wenn ich nicht mehr leben möchte?»
Tatort zum Freitod: Sterbetourismus im Unterhaltungsformat
Autor: Debby Blaser
Quelle: Schweizerische Evangelische Allianz (SEA)
Kommentare