PID-Referendum

Das Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin kommt vors Volk

Die Schweizer Stimmbürger werden voraussichtlich über das Fortpflanzungsmedizingesetz abstimmen. Das überparteiliche Komitee hat die nötigen Unterschriften beisammen. Im Oktober waren erst ein Drittel der Stimmen zusammen gekommen (Livenet berichtete).

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62'000 Unterschriften seien gesammelt worden, bestätigte EVP-Sprecher Dirk Meisel am Samstag, 29. November, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Die Unterschriften seien im Moment zur Beglaubigung bei den Gemeinden, so Meisel. Die Referendumsfrist läuft am 10. Dezember ab. Nötig sind 50'000 Unterschriften.

Am 14. Juni haben sich die Schweizer Stimmbürger mit 61,9 Prozent Ja-Stimmen für die Zulassung von Embryotests ausgesprochen. Die Anwendung des Verfahrens, der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID), wird im revidierten Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt. Gegen dieses Gesetz hat Anfang September ein Komitee aus rund 50 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Parteien das Referendum ergriffen. Ziel sei es, eine «flächendeckende, willkürliche» Anwendung der PID zu verhindern, teilte das Komitee damals mit. Das Komitee besteht aus Vertretern von BDP, CVP, EDU, EVP, Grünen, SP und SVP.

Kirchen unterstützen Referendum

Sowohl der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) als auch katholische Kirchenvertreter unterstützen das Referendum. Die Schweizer Bischöfe hätten sich vor und nach der PID-Abstimmung vom 14. Juni wiederholt über die auf den Weg gebrachte Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes geäussert und diese klar abgelehnt, hielt Walter Müller, Sprecher der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), am 6. November gegenüber kath.ch fest. Zuletzt habe am 27. Oktober die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz eine Stellungnahme gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz veröffentlicht und unterstrichen, dass sie das Referendum begrüsst und unterstützt.

Klare Grenzen setzen

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Christian Lohr
Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz ist umstritten. Vielen geht es zu weit. So zum Beispiel Nationalrat Christian Lohr (CVP). Er nennt insbesondere das generelle Chromosomen-Screening bei im Labor gezeugten Embryonen. Dieses führe zu einem Selektionsverfahren, mit welchem schliesslich darüber entschieden wird, was als «lebenswert» gelte und was nicht, sagte Lohr dem «Blick». Die PID solle nur bei einem Risiko auf schwere Erbkrankheiten zugelassen werden. Und pro Behandlungszyklus sollen nicht wie im Gesetz vorgesehen zwölf, sondern höchstens drei Embryonen entwickelt werden dürfen. Das Referendum sei nötig, um ein Gesetz mit klaren Grenzen zu schaffen, so Christian Lohr.

Zum Thema:
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Datum: 30.11.2015
Quelle: kath.ch / idea Schweiz

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