Verhüllungsverbot

Tessiner Parlament nimmt «Anti-Burka-Gesetz» an

Im Tessin ist es künftig verboten, das Gesicht an öffentlichen Orten zu verschleiern. Das Tessiner Parlament hat am Montag, 23. November, ein entsprechendes Gesetz angenommen, meldete die Nachrichtenagentur SDA. Es drohen Bussen zwischen 100 und 1'000 Franken. 2013 hatte das Tessiner Stimmvolk mit 65,4 Prozent eine Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot angenommen.

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Dem Bericht zufolge fand der Sitzungstag zum «Anti-Burka-Gesetz» unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Beim Eingang des Parlamentsgebäudes sei provisorisch ein Metalldetektor aufgestellt worden. Das «Gesetz über die Verschleierung des Gesichts an öffentlichen Orten» wurde vom Parlament mit grosser Mehrheit angenommen: 56 Parlamentarier waren dafür, drei dagegen, zehn enthielten sich der Stimme.

Zwei Gesetze: gegen Burkas und gegen vermummte Hooligans

Das vom Tessiner Stimmvolk angenommene Verbot der Vollverschleierung verbietet laut SDA das Tragen von Ganzkörperschleiern (Burka) oder Gesichtsschleiern (Niqab) im öffentlichen Raum. Gemäss Regierungsbotschaft gelte dies in gleichem Masse für Sportfans, die sich vermummen oder Demonstrierende, die Helme tragen.

Die vorberatende Kommission habe in der Parlamentsdebatte jedoch erfolgreich gefordert, dass das Tragen des Ganzkörperschleiers oder des Gesichtsschleiers in einem gesonderten Gesetz geregelt wird, schreibt die SDA. Das am Montag verabschiedete «Gesetz über die Verschleierung des Gesichts an öffentlichen Orten» umfasst neun Artikel. Sein Zweck sei, die grundlegenden Voraussetzungen des Zusammenlebens zu schützen, heisst es im Gesetzestext. Das «Gesetz über die öffentliche Ordnung» wird um ein strenges Vermummungsverbot ergänzt. Mit getrennten Gesetzen wolle das Tessiner Parlament verhindern, dass verhüllte Frauen mit Hooligans oder maskierten Demonstranten gleichgestellt werden, so die SDA.

Keine Ausnahmen für Touristinnen

Für Besucherinnen und Besucher sieht das Gesetz keine Ausnahmen vor. Laut Kommissionsbericht sollen sie bereits am Flughafen oder an Zollstellen über das Verhüllungsverbot im Kanton informiert werden, schreibt die SDA. Personen, die ihr Gesicht im öffentlichen Raum verhüllen, können mit einer Busse in der Höhe von 100 bis 1000 Franken bestraft werden. Im Wiederholungsfall drohen Bussen zwischen 200 und 2000 Franken. Wann das Gesetz in Kraft tritt, muss nun noch der Tessiner Staatsrat festlegen.

Ende September hat das Egerkinger Komitee eine Volksinitiative für ein schweizweites Verhüllungsverbot lanciert. Das Begehren orientiert sich am Verhüllungsverbot, dem die Tessiner 2013 zustimmten. Der damalige Bischof von Lugano, Pier Giacomo Grampa, hatte kritisch auf das Ja zum Burka-Verbot reagiert. Integration würde nicht mit Verboten, sondern durch Entgegenkommen, Dialog und gegenseitigen Respekt gefördert, schrieb er in einer Stellungnahme zur Tessiner Volksabstimmung.

Zur Webseite:
Komitee «Ja zum Verhüllungsverbot»

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Datum: 24.11.2015
Quelle: kath.ch

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