Islam-Hasser zu drei Monaten Gefängnis verurteilt
Gegen den Mann sei ein Strafbefehl ausgestellt worden wegen Diffamierung, Drohung, Nötigung und Rassendiskriminierung, teilte der Freiburger Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser mit. Die verhängte Gefängnisstrafe gilt unbedingt, weil der Mann schon im Dezember 2005 ein ähnliches Flugblatt verschickt hatte.
Er wurde deshalb Ende Februar zu einer Gefängnisstrafe von 30 Tagen bedingt verurteilt. Beide Strafen sind noch nicht rechtskräftig: Gegen den Strafbefehl von Ende Februar ist ein Rekurs hängig, beim neuen Strafbefehl läuft die Rekursfrist.
Verurteilter behauptet: Pädophilie ist islamische Tradition
Der Verurteilte, ein Jurist, hatte im Dezember 2005 ein Flugblatt gestaltet und verteilt, auf dem eine Person, dargestellt als Prostituierte, ihre eigene Tochter missbrauchte. Zudem liess sie - gedeckt vom Staat - zu, dass andere das Mädchen missbrauchten.
Im Februar doppelte der Mann nach: Auf dem neuen Flugblatt wurde der Prophet Mohammed als Pädophiler dargestellt. Er behauptete, dass das Tolerieren der Pädophilie zur kulturellen Tradition des Islams gehöre. Der Verurteilte schrieb weiter, dass die Freiburger Muslime Kinder wie Vieh behandelten und nicht zögerten, sie an Pädophile zu verkaufen.
Nach dem Erscheinen der Flugblätter wurden laut dem Untersuchungsrichter rund ein Dutzend Strafklagen eingereicht.
Quelle: Kipa