Für die freie Meinungsäusserung
Universität Genf klagt gegen Transgender-Randalierer
Die Universität Genf hat gegen randalierende Trans-Aktivisten eine Klage wegen Hausfriedensbruch eingereicht – dies als Reaktion auf militante Störungen von Vorträgen und Buch-Vernissagen, die sich kritisch mit der Trans-Theorie auseinandersetzen.
Angesichts von Forderungen und militanten Aktionen sieht sich die Universität Genf in unangemessenem Mass unter Druck gesetzt. Im Interview mit «Le Temps» vom 16. Mai 2022 erläutert der Genfer Universitätsdirektor Yves Flückiger, wie er die Situation insgesamt einschätzt und warum die Universität gegen randalierende Trans-Aktivisten eine Klage wegen Hausfriedensbruch eingereicht hat. Das berichtet die Stiftung Zukunft CH.
Kritik nicht erwünscht
«Universitäten sind zunehmend Schauplätze militanter Aktionen und die Alma Mater in Genf bildet diesbezüglich keine Ausnahme», berichtet Zukunft CH und zitiert den Rektor: «Das Recht auf freie Meinungsäusserung wird zunehmend missbraucht», stellt Universitätsdirektor Yves Flückiger in seiner Stellungnahme gegenüber Le Temps fest.Zum einen würden muslimische Studenten trotz ablehnenden Bescheids hartnäckig einen Gebetsraum zur Verrichtung ihrer täglichen fünf Gebete fordern, zum anderen behinderten Transaktivisten bereits zwei Mal Veranstaltungen, die sich kritisch mit dem Thema Transsexualität auseinandersetzten.
«Die Transkinder-Fabrik»
Nachdem bereits am 29. April 2022 die Vorstellung des Buches «La fabrique de l'enfant transgenre» («Die Transkinder-Fabrik») gestört worden war, stürmten Transaktivisten am 15. Mai 2022 um 18.00 Uhr eine Buchbesprechung des Pariser Autors Eric Marty, berichtet Zukunft CH weiter. Marty war von der Universität eingeladen worden, sein 2021 erschienenes Werk «Le Sexe des Modernes: Pensée du Neutre et théorie du genre» («Das Geschlecht der Moderne: Neutrales Denken und Gender-Theorie») als Beitrag zur aktuellen Transgender-Debatte vorzustellen.
Die Universität Genf sei entschlossen, diese Form von Protesten nicht weiter zu tolerieren und hat darum rechtliche Schritte gegen die Störenfriede vom 15. Mai eingeleitet. Die undifferenzierte Forderung nach «Buch- oder Vortragsverboten» und die militante Störung von Vorträgen stehe aus der Sicht von Direktor Yves Flückiger «im Widerspruch zur Ethik-Charta der Universität, welche die Bedeutung der freien Meinungsäusserung hervorhebt».
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Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / Zukunft CH
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