«Im Rahmen der Gesetze bewegt»
Helsinki: Päivi Räsänen vollumfänglich freigesprochen
Das Bezirksgericht Helsinki in Finnland hat alle Anklagen gegen die Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen und den lutherischen Pfarrer und Verleger Juhana Pohjola abgewiesen. Die Entscheidung der Richter fiel einstimmig.
Die beiden waren der «Aufwiegelung gegen eine ethnische Gruppe» angeklagt worden (Livenet berichtete). Die Anklage bezog sich auf einen Tweet von Päivi Räsänen, in dem sie Römer 1 zitierte, auf ihre Broschüre über die Ehe und auf ihre Äusserungen in der Radiosendung von Ruben Stiller zum Thema Homosexualität und christlicher Glaube.
Die Entscheidung des Gerichts erging am 30. März um 13:00 Uhr. Im Urteil heisst es unter anderem, dass es «nicht Sache des Bezirksgerichts ist, biblische Begriffe zu interpretieren». Kurz nach der Entscheidung gab Räsänen eine Pressekonferenz, auf der sie sich erleichtert, glücklich und «dankbar gegenüber Gott und allen Menschen, die sie unterstützt haben», äusserte. «Das ist die Entscheidung, die ich erwartet habe. Ich schätze es sehr, dass in der Entscheidung die Bedeutung der Meinungs- und Religionsfreiheit anerkannt wird. Ich freue mich, dass die Entscheidung sehr gründlich und umfassend ist. Sie stützt sich in hohem Masse auf die Grundsätze des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf freie Meinungsäusserung und geht auch sorgfältig auf das ein, was ich gesagt habe», sagte Räsänen.
Die Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten und überzeugte Christin wies darauf hin, dass es in der Anklage der Staatsanwältin mehrere Behauptungen gebe, die sie nicht gesagt habe. Dies sei auch von den Richtern berücksichtigt worden.
Internationale Beachtung
Der Fall Räsänen wurde in vielen Ländern aufmerksam verfolgt. «Warum gab es so viel internationales Interesse?», fragte sie. «Weil sie verstehen, dass wenn die Meinungsfreiheit im angesehenen Finnland, das auf der internationalen Rangliste der Meinungsfreiheit an dritter Stelle steht, in Frage gestellt werden kann, warum nicht auch in einem anderen Land?»
Obwohl der Prozess drei Jahre dauerte und für sie in vielerlei Hinsicht schwierig war, erklärte Räsänen, dass sie sich auch über die Möglichkeiten freue, die ihr der Fall gegeben hat, die Lehren der Bibel und des Evangeliums auszudrücken. Sie fügte hinzu: «Für Christen ist die Bibel Gottes Wort. Es muss uns erlaubt sein, mit ihr übereinzustimmen.» Und sie ergänzte: «Dies gilt nicht nur für Christen, sondern auch für das Recht aller Menschen, ihre Überzeugungen zu äussern.» Damit wies sie auf die Tatsache hin, dass die Meinungs- und Gewissensfreiheit – entgegen landläufiger Meinungen – auf dem Boden des christlichen Glaubens entstanden ist und dann zum gesellschaftlichen Allgemeingut wurde.
Frei denken wie in China?
Räsänen weiter: «Was mich beunruhigt ist, dass dieser Prozess, der fast drei Jahre ohne Verurteilung gedauert hat, dazu geführt hat, die Religionsfreiheit einzuschränken und Selbstzensur zu betreiben.»
Die Staatsanwältin Raija Toiviainen hatte bei der Anhörung gesagt, dass Räsänen frei denken könne, wie sie wolle, aber die Äusserung bestimmter Ideen könne eine Straftat darstellen. «Ich fühlte mich an eine ähnliche Situation erinnert, als mir als Ministerin für religiöse Angelegenheiten gesagt wurde, dass die Religionsfreiheit auch in China gilt: Auch dort könne man frei denken», kommentierte Räsänen.
«Nach dem Gesetz über die Religionsfreiheit kann jeder seine Überzeugungen privat und in der Öffentlichkeit frei äussern. Ich hoffe, dass die Staatsanwältin mit dieser Entscheidung zufrieden ist. Ich bin natürlich bereit, die Rede- und Religionsfreiheit vor allen Gerichten zu verteidigen, auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aber ich hoffe, dass es dabei bleiben wird.»
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Autor: Matti Korhonen / Reinhold Scharnowski
Quelle: Evangelical Focus / übersetzt und bearbeitet: Livenet