Für Last-Minute-Abstimmende

Ehe für wen? – Vorschau von IDEA Schweiz

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Am 26. September entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Einführung der «Ehe für alle» inklusive der Samenspende für lesbische Paare. Noch bleiben sechs Tage zum Abstimmen. Wir publizieren zum Start in diese Woche die Vorschau von IDEA Schweiz.

Die Befürworter der «Ehe für alle» fordern «Gleichberechtigung» und «Gerechtigkeit» für homosexuelle Paare. Sie setzen im Abstimmungskampf auf romantische Sätze wie: «Nur die Liebe zählt» oder «Es gibt nicht zweierlei Liebe». Die eingetragene Partnerschaft schützt eine homosexuelle Liebesbeziehung schon heute. Mit der Erweiterung der Ehe sollen gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten dürfen, mit allen Rechten und Pflichten. Damit wird der Ehe, die zugeschnitten ist auf die Zweigeschlechtlichkeit «ein Mann, eine Frau» mit dem Potenzial, Kinder zu zeugen, die Exklusivität entzogen. So sehen es zumindest die Gegner. Wer über den Slogan «Nur die Liebe zählt» hinausdenkt, merkt, dass die Kinderfrage eine Schlüsselfrage hinter der Forderung nach der gleichgeschlechtlichen Ehe ist.

Die Vorlage, über die wir am 26. September abstimmen, schlägt  auch die Samenspende für lesbische Paare vor. Damit stehen andere Fragen im Raum: Gibt es ein Recht auf Kinder? Hat ein Kind ein Recht auf Vater und Mutter? Ein Gegner der «Ehe für alle» ist Marc Jost, Generalsekretär der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA. Er sagt: «Wir respektieren die Freiheit und das Bedürfnis von gleichgeschlechtlichen Paaren, sich rechtlich abzusichern und zivilrechtlich zu verbinden. Aber die Instrumentalisierung der Kinder fürs eigene Glück überschreitet eine ethische Grenze, die wir mit Überzeugung verteidigen wollen.»

Der plötzliche Entscheid

Wie ist es zu der vor uns liegenden Abstimmung gekommen? Im Dezember 2013 wollten die Grünliberalen mit einer parlamentarischen Initiative unter dem Schlagwort «Ehe für alle» den Ehebegriff in der Bundesverfassung für gleich­geschlechtliche Paare öffnen. Erst im Dezember 2020 fällte das Parlament einen Entschluss. Die Öffnung sollte direkt auf Gesetzesebene ohne Verfassungsänderung vollzogen werden. Zudem packten National- und Ständerat die Legalisierung der Samenspende für lesbische Paare mit hinein in ihren Gesetzesbeschluss. Damit wurde nicht nur das bisher rechtlich verbindliche Verständnis des Ehebegriffs im Artikel 14 der Verfassung, sondern gleich auch noch das Verständnis von «Unfruchtbarkeit» im Artikel 119 gekippt.

Neu wird «Unfruchtbarkeit» im Sinne eines unerfüllten Kinderwunsches gedeutet. Es geht nicht mehr darum, dass in einer potenziell fruchtbaren Beziehung einer der beiden Partner unfruchtbar ist, sondern darum, dass die Geschlechterkonstellation des Paares die Fortpflanzung auf natürliche Weise nicht ermöglicht. Diese Umdeutung widerspricht dem Sinn, den die Weltgesundheitsorganisation WHO dem Begriff bis heute verleiht. Bei der WHO gilt ein Paar als unfruchtbar, wenn innerhalb eines Jahres mit regelmässigem Geschlechtsverkehr keine Schwangerschaft eintritt.

Die Verknüpfung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare mit der Samenspende verzerre die Debatte, meint deshalb Nationalrat Benjamin Roduit (Die Mitte). Es gehe nämlich um zwei unterschiedliche Themen: dasjenige der Ehe zwischen Erwachsenen und jenes der Zeugung von Kindern. Roduit kritisiert: «Individuelle Wünsche werden willkürlich dem Wohl der Kinder entgegen­gesetzt.»

Das Volksmehr entscheidet

Zu einer Volksabstimmung über die vom Parlament beschlossenen Änderungen im Zivilgesetzbuch kommt es dank eines Referendums. Da es nur um eine Gesetzesänderung und nicht um eine Verfassungsänderung geht, reicht für ein Ja das Volksmehr. Doch dass die Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aufgrund des Parlamentsentscheids über den Gesetzgebungsweg erfolgt, halten beispielsweise alt Bundesrat Christoph Blocher und mit ihm viele andere für stossend. Genauso die legalisierte Samenspende für lesbische Paare. Sie wird unter anderem von Juristen wie Isabelle Häner und Livio Bundi als nicht konform mit der Bundesverfassung bezeichnet. Über solche weitreichenden Fragen sollten Volk und Stände befinden können. Das meint auch Katharina Fontana. Man sollte die Verfassung nicht einfach so zurechtbiegen, wie es gerade dem Zeitgeist entspricht, wetterte sie in der NZZ. Staatspolitisch sei diese Haltung «verheerend». Sie mache die Verfassung «zum beliebigen Wisch» (Livenet berichtete).

Ehe wirklich für alle?

Nicht angetastet wird in der angestrebten Änderung des Zivilgesetzbuches, dass nur urteilsfähige Personen ab dem 18. Altersjahr eine Ehe eingehen dürfen. Auch darf weiterhin keine der beiden Personen in einem anderen Eheverhältnis stehen. Polygamie bleibt verboten. Auch Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister, Halbgeschwister und Adoptivgeschwister dürfen sich nach einem Ja zur «Ehe für alle» nicht heiraten. Ebenfalls nicht, wer mit der Eheschliessung offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern Aufenthaltsbestimmungen von Ausländerinnen und Ausländern umgehen will.

Hinsichtlich der Ehepaarkonstellation ändert das Gesetz einzig die Geschlechterzusammensetzung. Wobei die Änderung wiederum nur das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht betrifft. Die Loslösung des Geschlechtseintrags von jeglicher physischen Realität ist vom Parlament bereits rechtskräftig beschlossen. Eine physische Frau kann sich rechtlich als Mann eintragen lassen und dann auch bei einem Nein zur «Ehe für alle» eine Frau heiraten, sobald der Bundesrat den gültigen Parlamentsbeschluss in Kraft gesetzt hat.

Wird «Diskriminierung» beseitigt?

Antonia Moser schreibt auf ref.ch: «Wenn Schwule und Lesben nicht heiraten dürfen, ist das diskriminierend.» Ist die Unterscheidung zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe diskriminierend für homosexuelle Paare? Während in den Augen der Befürworter wesensmässig kein Unterschied zwischen den Beziehungsformen besteht, erachten die Gegner der «Ehe für alle» die geschlechtliche Komplementarität der Ehepartner und die potenzielle Zeugungsfähigkeit als besonderes Merkmal einer Ehe. Diese Komplementarität ist auch nicht aufgehoben, wenn Mann und Frau aus Altersgründen oder aus medizinischen Gründen keine Kinder zeugen können.

Unterschiede zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe betreffen nebst der Fortpflanzungsmedizin und dem Adoptionsrecht momentan zum Beispiel die Unterhaltspflicht oder die Einbürgerung. Befürworter der «Ehe für alle» wollen solche Ungleichheiten durch die Öffnung der Ehe beseitigen; Gegner wollen dies durch eine Änderung des Partnerschaftsgesetzes erreichen.

Wie steht es um die Gleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare? In Artikel 119 der Bundes­verfassung ist Leihmutterschaft verboten. Wird die aktuelle Vorlage angenommen, erhalten lesbische Paare Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Schwule Paare habe diese Möglichkeit nicht.

Wie steht es um die Kinder? Werden sie durch die Gesetzes­vorlage diskriminiert? Wie bei der Samenspende für heterosexuelle Paare wird auch bei lesbischen Paaren dem so gezeugten Kind bis zum Ende des 18. Lebensjahrs das Recht verweigert, seinen leiblichen Vater zu kennen. Damit wird eine bereits bestehende und institutionalisierte Diskriminierung sogar noch ausgeweitet. Es ist ein Verstoss gegen die Uno-Kinderrechtskonvention. Diese spricht Kindern soweit möglich das Recht zu, «seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden».

Wie verläuft der Abstimmungskampf?

Ja zur Abstimmungsvorlage sagen auf nationaler Ebene die im Parlament vertretenen Parteien FDP, Die Mitte, Grüne, GLP und SP. Auch der Bundesrat setzt sich für ein Ja ein. Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS tut dasselbe. Für ein Nein werben die EDU, EVP und SVP. Auf kirchlicher Seite lehnen die Bischofskonferenz, Freikirchen.ch sowie die Evangelische Allianz die Vorlage ab.

EDU-Präsident Daniel Frischknecht ist überzeugt: «Die Ehe hat exklusiv zwischen Mann und Frau zu bestehen. Kinder zu haben ist ein Geschenk, kein Anspruch. Kinder sind keine Handelsware!» Seine Ansicht erhält in den grossen Medien nur wenig Raum. Auffallend, wie auch Firmen in den Abstimmungskampf eingreifen. Die LGBTQ-Demo «Zurich Pride» warb mit dem Slogan «Trau Dich – Ehe für alle JETZT!». Darunter standen die Logos des Biotechnologieunternehmens GILEAD, der Zürcher Kantonalbank, von Credit Suisse, UBS und Johnson & Johnson. Dazu gesellten sich die Schriftzüge von «20 Minuten», «Radio 24» und «Virgin Radio Switzerland». Wie wollen diese Medien den Abstimmungskampf objektiv begleiten?

Hat die Abstimmung Folgen für die Kirchen?

Kirchen dürfen nach schweizerischem Recht unverheiratete Paare zwar segnen, aber nicht trauen. Ein Ja zur «Ehe für alle» hätte direkte Auswirkungen auf die Kirchen. Sie haben bisher die staatliche Ziviltrauung mit dem kirchlichen Segen nachvollzogen. Mit der «Ehe für alle» müsste jede Kirche entscheiden, ob sie ein homosexuelles Paar trauen will. Die Pfarrperson oder Gemeindeleitung stünde vor der Frage, ob ihr eine Ablehnung als strafrechtlich relevante Diskriminierung ausgelegt werden könnte.

Die Evangelisch-reformierte Kirche EKS positioniert sich klar für die «Ehe für alle». Antonia Moser kommentiert auf ref.ch: «Die Kirche braucht die 'Ehe für alle', um sich selbst treu zu bleiben und ihre Lebensentwürfe weiterhin vertreten zu können.» Doch Kirchen wie die EKS, die gleichgeschlechtliche Beziehungen als schöpfungsgegeben erachten, müssen sich einer weiteren Frage stellen: Liefert die Bibel die Grundlagen für die Ausweitung des Ehebegriffs auf homosexuelle Paare?

Zum Originalartikel von IDEA Schweiz

Zum Thema:
«Zwielichtiges Vorgehen»: Harsche Kritik der NZZ vor der Abstimmung zur Ehe für alle
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Datum: 19.09.2021
Autor: David Gysel / Rolf Höneisen
Quelle: IDEA Schweiz

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