Lebensrechtsdemo

«Marsch fürs Läbe» will in Zürich marschieren

Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich hat den Veranstaltern des 10. Marsches fürs Läbe die Durchführung eines Bekenntnismarsches zum Lebensrecht untersagt. Der Anlass vom 14. September 2019 dürfe «aus sicherheitspolizeilichen Überlegungen» nur an dezentraler Lage und als stehende Veranstaltung durchgeführt werden, lautet die Begründung.

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2015 durften die Lebensschützer zum letzten Mal durch Zürich marschieren.
Das wäre dasselbe Szenario wie letztes Jahr in Bern, wo die Demonstration auf dem abgeriegelten Bundesplatz stattfand. Dagegen hat das Organisationskomitee (OK) des Marsches Einsprache beim Zürcher Stadtrat erhoben.

Was früher ging, geht heute nicht mehr

Für die Durchführung der Lebensrechtsdemo «Marsch fürs Läbe», der von verschiedenen christlichen Organisationen getragen wird, hatte das OK bereits am 11. Juli 2018 ein Gesuch bei der Stadtpolizei eingereicht. Beantragt worden war ein Bekenntnismarsch durch die Zürcher Innenstadt mit Kundgebung auf dem Münsterhof. Ein Programm also, das dank effizienter Arbeit der Stadtpolizei in dieser Art bereits mehrmals erfolgreich durchgeführt werden konnte. Am 2. Oktober 2018 teilte die Stadtpolizei den Veranstaltern jedoch den abschlägigen Entscheid des Sicherheitsdepartements mit. Auch der Münsterplatz wird den Veranstaltern verwehrt. Die Behörde schlug mit dem Turbinenplatz einen deutlich weniger besuchten Platz im Kreis 5 als Alternative vor.

Am 22. Oktober 2018 reichte das OK ein weiteres optionales Gesuch ein und erklärte sich damit einverstanden, den Marsch wie schon im Jahr 2013 auf dem Turbinenplatz durchzuführen, «unter der Voraussetzung, dass uns im Kreis 5 ein Bekenntnismarsch erlaubt wird». Per Verfügung vom 19. November 2018 lehnte das Sicherheitsdepartement auch das optionale Gesuch ab.

Einsprache erhoben

Mit Berufung auf die verfassungsmässig garantierte Versammlungs-, und Meinungsäusserungs- sowie auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit hat das OK des Marsches nun am 10. Dezember 2018 beim Zürcher Stadtrat Einsprache gegen diese Verfügung erhoben. Dass ein Marsch durch Zürich verboten ist, sorgt bei den Veranstaltern für Unverständnis. «Was viele Jahre möglich war, soll nun verboten sein?», fragt OK-Präsident Daniel Regli. «Von 2010 bis 2015 fand der Marsch in Zürich regelmässig statt. Die öffentliche Sicherheit Zürichs war durch keinen der bisherigen Märsche fürs Läbe gefährdet», so Regli. Im Jahr 2017 waren auf dem Gebiet der Stadt Zürich 35 Demonstrationen bewilligt worden. Dass ausgerechnet ein Bekenntnismarsch für menschliches Leben verboten werden, bezeichnet Regli als Skandal.

Zum Thema:
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Datum: 18.12.2018
Autor: David Gysel
Quelle: idea Schweiz

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