Neuer Gender-Streich

«Transgender-Eltern nicht diskriminieren»

Wie die Tageszeitung «Daily Mail» berichtet, setzt sich London derzeit bei den Vereinten Nationen dafür ein, dass dort der Begriff «schwangere Frau» in Dokumenten nicht mehr verwendet wird. Künftig soll es «schwangere Person» heissen. So sollen durch die neue Sprachregelung Transgender-Eltern nicht mehr «diskriminiert werden».

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Thomas Beatie war der erste bekannte Transgender-Mann, der schwanger wurde.
In Grossbritannien sind derzeit genau zwei solcher Schwangerschaften dokumentiert. Die britischen Transgender-Lobbyisten argumentieren, der Begriff «Frau» umfasse nicht Personen, die zwar als Frau geboren wurden, nunmehr aber ein Leben als Mann führten. Transgender-«Männer» können, wenn sie funktionierende Eierstöcke und eine Gebärmutter haben, ein Kind zur Welt bringen.

Im Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen findet sich derzeit noch die Formulierung, dass eine «schwangere Frau geschützt werden muss» – unter anderem, dass sie von der Todesstrafe ausgenommen werden müsse. In den Augen der britischen Lobbyarbeiter schliesst dies aber nicht Transgender-Personen ein, die ein Kind zur Welt bringen. Deshalb schlagen sie die Bezeichnung «schwangere Person» vor.

Feministische Kritik: Frauen «unerwähnbar»

Das britische Aussenministerium verteidigte das Begehren: «Wir sind nicht gegen den Begriff 'schwangere Frau'. Wir unterstützen das Recht auf Leben schwangerer Frauen und wir haben beantragt, dass das Menschenrechtskomitee schwangere Transgender nicht von diesem Recht auf Leben ausschliesst.»            

Interessanterweise gibt es vor allem Kritik von Feministinnen – weil diese Neuerung Frauen «unerwähnbar» mache. Die feministische Schriftstellerin Sarah Ditum sagte: «Uns zu zwingen, jeden Verweis auf unser Geschlecht wegzulassen aus Furcht, intolerant genannt zu werden, ist eine Beleidigung.»

Kinder für LGBT-Paare kein Problem mehr                      

Millionen von Kindern haben lesbische, schwule, bisexuelle und/oder Transgender-Eltern. Einige dieser LGBT-Eltern haben ihre Kinder aus früheren Partnerschaften und ziehen nun ihre Kinder entweder als alleinerziehende Elternteile oder in einer dieser neuen Beziehungen auf.        

Der jeweilige Kinderwunsch kann durch Adoption, künstliche Befruchtung, Ersatz- oder Pflegeelternschaft erfüllt werden. Einige Staaten haben in jüngster Zeit Gesetze erlassen, welche Adoptionen durch LGBT-Eltern erleichtern.

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Datum: 27.10.2017
Autor: Willy Gautschi
Quelle: Livenet / kath.net

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