Neue Nationalhymne

Nun kann über Gott abgestimmt werden

Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) will der Eidgenossenschaft eine neue Nationalhymne geben. Sechs Vorschläge werden bis zum 15. Mai der Öffentlichkeit zur Abstimmung vorgelegt. Stimmberechtigt sind alle Personen, die über ein Handy mit Schweizer Nummer verfügen, also auch Personen ohne Schweizer Pass.

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Aus 208 Einsendungen hat eine 30-köpfige Jury sechs Vorschläge für eine neue Hymne ausgewählt. Gemäss SGG-Präsident Jean-Daniel Gerber, ehemaliger Staatssekretär und Direktor des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), orientieren sich die Texte an den Werten, die in der Präambel der Schweizer Bundesverfassung beschrieben werden. Diese beginnt mit den Worten: «Im Namen Gottes des Allmächtigen!»

Gott kommt explizit oder implizit vor

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Jean-Daniel Gerber
Gerber ist überzeugt, dass Gott in allen vorgelegten Texten explizit oder zumindest implizit erscheint. Ein Augenschein indes ergibt: Gott wird in zwei der präsentierten Texte genannt. Wie stark er in den übrigen Texten erscheint, muss jeder Leser selber entscheiden. Dasselbe gilt für die übrigen in der Präambel der Bundesverfassung genannten Werte. Besungen werden vor allem die Gerechtigkeit, Einheit, Freiheit, Vielfalt und der Frieden.

Nach Auffassung der SGG, die unter anderem die Rütliwiese verwaltet, ist die aktuelle Nationalhymne aus dem Jahre 1841 sprachlich sperrig. Sie entspreche nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Autor des ursprünglichen, «romantisch-pathetischen» Textes, der von Morgenrot und Strahlenmeer spricht, war Leonhard Widmer.

Sechs Anwärter ausgewählt

Unter www.chymne.ch legt die SGG nun sechs neue Texte zur Auswahl vor, die aus 208 Einsendungen ausgewählt wurden. Drei stammen aus der Westschweiz, drei aus der Deutschschweiz, wobei einem von diesen Texten ebenfalls eine Version in Rumantsch beigelegt war. Die sechs Texte werden auf der Webseite in den vier Landesprachen präsentiert – und zwar gesungen und in schriftlicher Form. Die Texte sind anonymisiert. Autoren werden erst an der Siegerehrung bekannt gegeben.

Die nächsten Termine für die Auswahl der Hymne lauten: Bis zum 15. Mai unterliegen die Vorschläge dem Handy-Voting. Die daraus resultierenden drei besten Vorschläge werden vom 8. Juni bis 6. September in ein zweites Online-Voting kommen. Der Sieger soll am 12. September in der Volksmusiksendung «Potzmusig» des Schweizer Fernsehens gekürt werden. Dieses Sendegefäss sei nicht ideal, um die Jugend zu erreichen, die Sendung wird gemäss SGG eher von älteren Leuten angeschaut. Die SRG habe aber nicht Hand für eine eigene Sendung geboten.

Volk hat möglicherweise das Schlusswort

Dann beginnt die politische Arbeit. SGG-Präsident Jean-Daniel Gerber hofft, «dass wir am Schluss eine Hymne haben, die das Parlament überzeugen wird». Nach Ansicht Gerbers ist es am Parlament, grünes Licht für den Wechsel vom «Schweizerpsalm» zur neuen Hymne zu geben. Falls eine Partei das Referendum gegen den Parlamentsentscheid ergreift, kann es durchaus sein, dass das Volk das letzte Wort beim Hymnen-Entscheid haben wird.

Die Vorschläge für die neue Nationalhymne finden Sie hier.

Ein Vorschlag für die neue Nationalhymne:

Zur Webseite:
chymne.ch

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Datum: 31.03.2015
Autor: Florian Wüthrich / George Scherrer
Quelle: Livenet / kath.ch

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