Christenverfolgung in Afrika

Sudan: Vier Christen droht Todesstrafe

Ein tschechischer Filmemacher wollte zusammen mit einem sudanesischen Menschenrechtler und zwei einheimischen Pastoren auf die schwierige Situation der Christen im Sudan aufmerksam machen. Nach ihrer Verhaftung begann jetzt der Prozess gegen sie. Der Vorwurf: Spionage sowie Verbreitung falscher Nachrichten. Darauf stehen hohe Strafen, selbst die Todesstrafe ist möglich.

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Die Lage der Christen im Sudan verschärft sich seit der Abspaltung des Südsudan im Jahr 2011 immer mehr
Am 21. August begann der Prozess gegen die vier Angeklagten in der sudanesischen Hauptstadt Khartum. In einer Pressemeldung erklärte der Afrikareferent der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Göttingen, Ulrich Delius: «Wir befürchten, dass die Angeklagten keinen fairen Gerichtsprozess bekommen, da die Rechte der Beschuldigten schon seit ihrer Verhaftung im Dezember 2015 systematisch verletzt wurden.» Monatelang sassen die Angeklagten in Isolierhaft. Weder Rechtsanwälte noch die nächsten Angehörigen erhielten irgendwelche Informationen über ihren Verbleib. Das sudanesische Recht schreibt vor, dass ein Verfahren innerhalb von 45 Tagen nach der Festnahme eingeleitet werden muss, doch der Prozess begann erst am vergangenen Sonntag.

Die Angeklagten und ihre angebliche Tat

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Die zwei sudanesischen Pastoren, Hassan Abdelrahim Kodi und Kuwa Shemaal
Angeklagt sind die zwei sudanesischen Pastoren Hassan Abdelrahim Kodi und Kuwa Shemaal, der tschechische Missionar und Filmemacher Petr Jasek sowie der sudanesische Menschenrechtler Abdelmoneim Abdelmoula (ein Konvertit aus der Unruheprovinz Darfur). Jasek wollte einen Filmbericht über Christenverfolgung im Sudan drehen, hatte für seine Dreharbeiten aber keine offizielle Genehmigung. Die anderen drei Angeklagten standen ihm bei Recherche und Filmaufnahmen zur Seite. Im Prozess werden ihnen Spionage, Aufruf zu Hass und Gewalt gegen die Behörden, Diffamierung des Staates und Verbreitung falscher Nachrichten vorgeworfen. Im Sudan gilt das religiöse Gesetz des Islam, die Scharia. So können manche dieser Delikte mit lebenslanger Haft oder gar der Todesstrafe geahndet werden.

Pastor Kodi, dem Generalsekretär der sudanesischen «Church of Christ», und Pastor Shemaal wird auch vorgeworfen, sich auf einer Konferenz in Addis Abeba kritisch über die Lage der Christen im Sudan geäussert zu haben. Als Hauptbeweisstück gegen Jasek soll sein Film verwendet werden, der zeigt, wie er sich unter anderem im Grenzgebiet zum Südsudan bewegt hat. Ausserdem berichtet er über einen sudanesischen Christen, der von Muslimen verbrannt worden sein soll – was dieser heute angeblich bestreitet.

Der Prozess und seine Hintergründe

Petr Jasek wurde Anfang Dezember 2015 verhaftet. Der 52-Jährige galt danach monatelang als vermisst. Die beiden Pastoren wurden kurz danach inhaftiert. Pastor Kodi sass bis August 2016 in Isolationshaft, Pastor Shemaal wurde zunächst freigelassen, musste sich aber täglich bei der Polizei melden. Im Mai 2016 wurde er zusammen mit dem Menschenrechtler Abdelmoula erneut verhaftet. Der Prozessauftakt in der vergangenen Woche musste auf Sonntag verschoben werden, weil nicht einmal die Beschuldigten über den Termin informiert waren. Sein Verlauf gilt als höchst ungewiss.

Die Lage der Christen im Sudan ist äusserst schwierig. Nach der Abspaltung des Südsudan im Jahr 2011 verstärkten die Behörden ihre Politik der Islamisierung. Präsident al-Baschir – gegen den selbst ein Internationaler Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegt – will den Sudan als Islamischen Staat etablieren, in dem die Scharia massgebliches Gesetz ist. Die Republik befindet sich seit über zehn Jahren in den «Top Ten» des Weltverfolgungsindexes und besonders Christen leiden unter Repressalien. Immer wieder verhindern Behörden zum Beispiel den Bau neuer Kirchen oder verfügen den Abriss bestehender Gotteshäuser. 97 Prozent der rund 35 Millionen Sudanesen sind Muslime. Christen stellen nur 1,5 Prozent der Bevölkerung.

Zur Webseite:
Gesellschaft für bedrohte Völker (gfbv)

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Datum: 25.08.2016
Autor: Hauke Burgarth
Quelle: Livenet / Gesellschaft für bedrohte Völker (gfbv)

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