Vorgeburtliche Diagnose

Bundesrat will pränatale Geschlechterselektion verhindern

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Der Bundesrat will verhindern, dass Schwangerschaften einzig aufgrund des Geschlechts des ungeborenen Kindes abgebrochen werden. Er beantragt deshalb dem Parlament, eine Motion von Ständerätin Pascale Bruderer anzunehmen.

Der Vorstoss der SP-Ständerätin fordert den Bundesrat auf, die bestehenden Anforderungen an frühe vorgeburtliche Untersuchungen so zu präzisieren, dass «deren Missbrauchsrisiko zur geschlechtsspezifischen Selektion weitestmöglich reduziert wird».

Es ist zwar verboten, «pränatale Untersuchungen durchzuführen, die darauf abzielen, das Geschlecht des Embryos oder Fötus zu einem anderen Zweck als der Diagnose einer Krankheit festzustellen», wie es im Bundesgesetz über genetische Untersuchungen (GUMG) heisst. Bruderer geht jedoch davon aus, dass das gesetzlich verankerte Verbot umgangen werden kann, etwa mit neuen nicht-invasiven Tests, die ausserhalb des Körpers vorgenommen werden können. Ein Missbrauchsrisiko bestehe etwa, wenn das Geschlecht als «Nebenbefund» vorgeburtlicher Untersuchungen eruiert und diese Information vom Labor oder durch Ärzte an die Eltern mitgeliefert werde, schreibt sie in der Begründung ihrer Motion.

Testergebnisse vor Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche

Der Bundesrat teilt die Befürchtungen der Ständerätin, wie aus seiner Stellungnahme zur Motion vom 20. August hervorgeht. Die frühe Kenntnis über das Geschlecht könne die Gefahr mit sich bringen, dass eine Schwangerschaft einzig aufgrund des Geschlechts des Embryos oder Föus abgebrochen werde.

Die neuen nicht-invasiven pränatalen Tests könnten bereits in einem frühen Stadium der Schwangerschaft durchgeführt werden, und die Ergebnisse lägen bereits vor Ablauf der zwölfen Schwangerschaftswoche vor, schreibt der Bundesrat. Je nach Test teilten die Laboratorien den behandelnden Ärzten in der Regel die Befunde über die untersuchten Chromosomen inklusive Geschlechtschromosomen mit.

Bundesrat sucht nach verschiedenen Lösungen

Die in der Motion erwähnte Möglichkeit, es den Laboratorien zu untersagen, Informationen über das Geschlecht an die Ärzte weiterzugeben, könne eine mögliche Lösung des Problems darstellen. Die nicht-invasiven pränatalen Untersuchungen würden aber meist in ausländischen Laboratorien durchgeführt, bei denen ein Mitteilungsverbot kaum durchsetzbar wäre. Auch sei es nicht ausgeschlossen, dass in naher Zukunft Tests erhältlich seien, die direkt vom Arzt angewendet und ausgewertet werden könnten.

Der Bundesrat prüfe deshalb im Rahmen der laufenden Revision des GUMG auch andere Lösungsansätze, um die Gefahr des Missbrauchs zu reduzieren.

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Datum: 22.08.2014
Quelle: Kipa

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