Gottesbezug gehört in die EU-Verfassung

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Forderung nach einem Gottesbezug in der EU-Verfassung bekräftigt.

Die EKD trete unverändert dafür ein, dass in den Vertrag "ein ausdrücklicher Bezug auf die Verantwortung vor Gott und auf die Bedeutung der jüdisch-christlichen Tradition aufgenommen wird", heisst es in einer am Freitag in Hannover veröffentlichten Erklärung zur bevorstehenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands.

Zuvor hatte auch der Kölner Kardinal Joachim Meisner Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgerufen, sich im kommenden halben Jahr für eine Verfassung in christlicher Tradition einzusetzen.

Europa als Wertegemeinschaft

Für den weiteren Weg der Europäischen Union sei es entscheidend, dass sich die Mitgliedstaaten als Wertegemeinschaft verstünden, heisst es in dem EKD-Papier. Für den christlichen Glauben habe die Menschenwürde unbedingten Charakter.

Sie leite sich nicht aus Eigenschaften oder Leistungen ab, sondern werde jedem Menschen von Gott zuerkannt. Die Menschenwürde beziehe sich auf "die, die sich nicht artikulieren können: Ungeborene, Behinderte, Sterbende". In keiner Phase seines Lebens dürfe der Mensch nur unter dem Gesichtspunkt seiner Nützlichkeit oder Brauchbarkeit betrachtet werden.

"Europa darf sich nicht abschotten"

Die Kirche spricht sich ferner für eine "faire, effektive und transparente Zuwanderungspolitik" in Europa aus. Der Kontinent habe eine besondere Verantwortung für Flüchtlinge und dürfe sich nicht wie eine Festung abschotten. "Die weitere Harmonisierung der europäischen Asylsysteme ist dringlich."

Auch bei irregulären Einwanderern seien internationale Menschenrechtsstandards und die Wahrung der Menschenwürde unverletzliche Grundlagen. Zudem sei die Rechtsstellung von Flüchtlingen, Zuwanderern und Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus zu verbessern, so die EKD.

Webseite: www.ekd.de

Datum: 30.12.2006
Quelle: Kipa

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