Rechtssystem vor Hinduisierung
Nur Jesus kann indische Frauen befreien
Als die Republik Indien 1949 vom Britischen Empire unabhängig wurde, sprach ihre Verfassung die Hoffnung aus, dass dieser Staat seinen Bürgern ein gemeinsames Zivilgesetzbuch schaffen würde. Es sollte die verschiedenen, religiös begründeten Rechtssysteme von Hindus, Muslimen, Christen, Juden und zarathustrischen Parsen aufeinander abstimmen und harmonisieren.
Es hat aber über 70 Jahre gedauert, bis jetzt der Oberste Gerichtshof in Delhi die Regierung unter Druck setzt, endlich einheitliches Recht für die inzwischen fast 1,4 Milliarden Inderinnen und Inder in Kraft zu setzen.
Dieser Schritt, den gerade die indische Christenheit seit Jahrzehnten gefordert hat, kommt aber jetzt in einer nicht ungefährlichen Konstellation. Solange sich Indien als moderner, säkularer und multireligiöser Staat verstand, konnte ein auf alle seine Bewohner anwendbares Recht nur auf den international anerkannten Standards der Menschenrechte und hier wiederum auf Gleichberechtigung der Frauen beruhen. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde 1955 mit Anleihen aus dem Internationalen Eherecht gemacht. Heute ist aber in Delhi die hinduistische Bharatiya Janata Party (BJP) an der Macht.
Scheiterhaufen von Witwen rauchen insgeheim bis heute
Bei ihrem Premier Narendra Modi handelt es sich um einen Fanatiker. Er will ein allindisches Zivilgesetzbuch mit den hinduistischen Satzungen als hauptsächliche Rechtsquelle durchsetzen. Ihre schlimmste Bestimmung, das Verbrennen von Witwen bei lebendigem Leib am Scheiterhaufen mit dem Körper des Ehemannes, haben die Engländer im 19. Jahrhundert abgeschafft. Was nicht heisst, dass diese grauenvolle Zeremonie im Geheimen bis heute weiter vollzogen wird. Ebenso wie das «Gesetz Manus» und die «Satzungen Vishnus» das Denken und Handeln vieler Hindus bestimmen.
Frauenverächter von Manu bis Nietzsche
Bei «Manu» handelt es sich nach hinduistischem Glauben um den Stammvater der Menschheit. Diesem «Adam» der Hindus – auch sein Name bedeutet auf Sanskrit «Mensch» – wird ein viel später entstandenes Gesetzbuch zugeschrieben, das «Manusmriti». Das Schlimme an ihm sind nicht nur seine brutalen Satzungen, sondern vor allem der unmenschliche, insbesondere frauenverachtende Ungeist, der es durchweht. Kein Wunder, dass es nach seiner Entdeckung und Übersetzung im Westen beim Visionär eines supermaskulinen «Übermenschen», Friedrich Nietzsche, Bewunderung fand.
Wörtlich steht im Gesetz Manus über die gesellschaftliche Rolle der Frauen geschrieben: «Als junges Mädchen gehört die Frau ihrem Vater, als Verheiratete ihrem Ehemann und als Witwe ihren Söhnen und Verwandten, denn die Frau darf niemals unabhängig sein.» Ihre wichtigste Aufgabe sei, Söhne zu gebären. Darin liege ihre Existenzberechtigung und ihre soziale Anerkennung gegründet. Schon jetzt ist in Indien Abtreibung auch staatlich legal, so weit es sich um ungeborene Mädchen handelt. Das wird nach dem Fruchtwasser festgestellt. Die Tötung von Knaben im Mutterleib wird hingegen als Mord bestraft.
Nach den Vorstellungen der Hindus kann eine Frau erst zur Erlösung gelangen, wenn sie als Mann wiedergeboren wird. Ein Mann dagegen kann nie so tief fallen, dass er als Frau wiedergeboren würde, eher noch als abscheuliches Tier, eine Bestie. Gemäss dem Manusmriti ist die Frau ein von Natur zum Bösen geneigtes Wesen, haltlos und sinnlich, mit Liebe zum Bett, zu Schmuck, unreinen Begierden, Lüge und Zorn, mit schlechtem Benehmen. Die Ideologie der Hindu-Nationalisten, «Hindutya», hebt diese Vorurteile gerade jetzt wieder stark heraus.
Mit Jesus zur Menschenwürde
Demgegenüber stellen christliche Freikirchen und besonders die Pfingstgemeinden befreiende Kräfte dar. Der US-Baptistentheologe Roger Hedlund, der drei Jahrzehnte seines Lebens in Indien verbracht hat, gib gerade jetzt die Hoffnung nicht auf: «Mit Jesus können die vom Hinduismus diskriminierten Menschen, besonders Kastenlose und Frauen, ihre Würde, ihr Selbstverständnis und ihre Selbstachtung als menschliche Wesen zurückgewinnen.» Was immer Ministerpräsident Modi und seine Anhänger noch als neue Rechtsordnung dekretieren mögen…
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Autor: Heinz Gstrein
Quelle: Livenet