Zum Mitbeten gezwungen?

Schule in Wyoming macht Gebetsverbot rückgängig

Nachdem eine Schule im US-Bundesstaat Wyoming einer Gruppe von Schülern verboten hatte, vor dem Essen zu beten, brach ein legaler Streit zwischen dem Pastor und Vater einiger Schüler und den Schulbehörden aus.

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Alles begann Mitte Oktober mit einem einfachen Tischgebet in der Ecke der Cafeteria einer Schule in Wyoming. Die Teenager, darunter die Kinder des Pastors Marty Roark, setzten sich hin, beteten leise das Tischgebet und assen ihr Mittagessen.

Nach dem Bericht des christlichen Internetportals Christian Post kam die Rektorin Stanetta Twiford nach dem Essen auf einen der Schüler zu und erklärte, dass das Gebet vor dem Mittagessen nicht erlaubt sei, weil sie damit ihre Religion den anderen Schülern aufdrängen würden. Für ein Gebetstreffen bräuchten die Schüler eine Erlaubnis und dürften dieses nur im Flur oder in der Sporthalle – ausserhalb der Sichtweite der anderen Schüler – durchführen. Den Teenagern wurde mit harten Strafen gedroht, sollten sie weiterhin unerlaubt beten.

«Schüler genötigt, mitzubeten»

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Gebet verändert Leben
Daraufhin entstand ein legaler Streit zwischen Pastor Roark und der Rektorin. Laut Roark hätten die Kinder das Recht, vor dem Essen zu beten. Der Fall kam vor den Superintendenten des Schuldistriktes Dennis Fischer – welcher der Rektorin Recht gab. Die Gebetsrunde hätte «andere Schüler dazu genötigt, mitzumachen».

Pastor Roark wandte sich daraufhin an die «Allianz zum Schutz der Freiheit», welche in einem Brief an den Superintendenten und die Schul-Rektorin mit einer offiziellen Klage drohte, wenn die Schule den Schülern nicht innerhalb von zwei Wochen erneut erlaubte, vor dem Essen zu beten. «Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass das Gebetsverbot gegen den ersten Verfassungs-Zusatz geht, nach dem Schulen ihren Schülern Redefreiheit ermöglichen müssen, solange diese friedlich erfolgt», hiess es in dem Schreiben. «Andere Schüler in der Cafeteria sind nicht zum mitbeten gezwungen, da sie jederzeit den Raum verlassen oder sich wegdrehen können. Der erste Verfassungs-Zusatz schützt das Recht zu beten, nicht nur im Privaten, sondern auch in der Öffentlichkeit.»

Verbot rückgängig gemacht

Vor wenigen Tagen bestätigte nun Superintendent Fischer, dass die Schule ihre Entscheidung über das Gebetsverbot rückgängig gemacht habe. Im Schreiben von Fischer heisst es, dass die Schüler weiterhin so, wie sie es bisher gemacht haben, vor dem Essen beten dürften – ohne Aufsehen zu erregen – und dies auch seither mindestens einmal gemacht hätten.

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Datum: 07.01.2016
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet / Christian Post

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