Keine «schwammigen Begriffe»

EDU lehnt Diskriminierungsvorlage ab

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Die parlamentarische Kommission für Rechtsfragen hat einen Vorschlag zu einer neuen «Diskriminierungsvorlage» für LGBTI-Menschen in die Vernehmlassung gegeben. Die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) teilt das Grundanliegen, wehrt sich aber gegen «schwammige Begriffe», deren Anwendung die Glaubens- und Religionsfreiheit bedrohen könnte.

«Der Schutz von verletzlichen und schwachen Menschen ist für die EDU ein Kernanliegen», hält die christliche Partei in einer Pressemeldung zum Thema fest; darum teile sie das «grundsätzliche Anliegen, homo- und bisexuell empfindende sowie Transgender- und Intersex-Menschen (LGBTI-Menschen) zu schützen». Dies im Bewusstsein, «dass diese Menschen aufgrund ihres speziellen Merkmals der sexuellen Orientierung resp. der Geschlechtsidentität besonders verletzlich in Bezug auf Diskriminierungen und Diffamierungen sind». Auch bedauert die EDU, dass «im Umgang mit LGBTI-Menschen in der Vergangenheit Fehler begangen worden sind».

Dennoch zur Ablehnung empfohlen

Einige Aspekte der Gesetzesrevision, die im Parlament zur Diskussion steht, bewegen die EDU dennoch dazu, die Vorlage abzulehnen. Im Zentrum der Bedenken steht der schwammige Begriff «Diskriminierung». Dieser Begriff sei einer «sehr vielschichtigen Interpretation zugänglich»; es sei nicht in Stein gemeisselt, was eine Diskriminierung ist und was nicht, weil die Beurteilung, was gleich und was ungleich ist, «sehr stark von kulturellen und sozialen Prägungen» abhänge und «sich diese Beurteilung im Laufe der Zeit wandeln kann».

Angeboren oder nicht?

Im Kern der Diskussion steht die kontrovers diskutierte Frage, ob das Merkmal der sexuellen Orientierung (Hetero-, Homo-, Bisexualität) bzw. die Eigenschaft, sich als Transgender-Menschen wahrzunehmen, angeboren und unveränderlich sind. Allgemein würden sie so angesehen. Diese Frage sei aber wissenschaftlich nicht abschliessend geklärt, dies «im Gegensatz zur oftmals vorgebrachten Behauptung einiger gesellschaftsliberaler Exponenten». Es brauche an diesem Punkt eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung.

Freiheit, seine Meinung sagen zu dürfen

Die EDU achtet es grundsätzlich als «absolut notwendig, gewisse sexuelle Praktiken und Lebensformen kritisch kommentieren zu können». In einer «lebendigen Demokratie mit verantwortungsvollen Bürgern» sei es unumgänglich, dass «die Diskussion in dieser Thematik offen und frei von irgendwelchen ideologischen Einseitigkeiten» bleibe. Zu einer solchen offenen Diskussion gehörten mitunter auch Äusserungen, welche «für gewisse Menschen umstritten sind, unangenehm oder störend wirken».

Diese Freiheit, seine Meinung zu äussern, sieht die Partei durch die Gesetzesvorlage gefährdet. Dem ständig drohenden «Damoklesschwert einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung» müsse deshalb «entschieden eine Absage erteilt werden».

Zur Medienmitteilung der EDU Schweiz

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Datum: 20.09.2017
Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / EDU-Pressemitteilung

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