Therapieverbot für Homosexuelle

Soll der Staat über unser Gefühlsleben entscheiden?

Nationalrätin Rosmarie Quadranti will beim Bundesrat ein strafrechtliches Verbot für «Therapien zur 'Heilung' von Homosexualität bei Minderjährigen» erwirken. Die Zürcher BDP-Politikerin hält das Angeborensein der homosexuellen Neigung für wissenschaftlich erwiesen. Sind staatliche Leitplanken in diesem Bereich nötig und sinnvoll?

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Rolf Rietmann
BDP-Politikerin Rosmarie Quadranti hält in ihrer Interpellation fest, dass Therapien zur Veränderung der sexuellen Orientierung nicht erfolgreich sein könnten, da die Neigung angeboren sei. Im Gegenteil würden sie «bei den Betroffenen unendliches Leid bis hin zu Suizidabsichten/Suizid auslösen». Quadranti fragt in ihrem Vorstoss, ob Therapien für Homosexuelle bereits heute den Straftatbestand der Nötigung erfüllen und was der Bundesrat unternehmen will, um Anbieter solcher Therapien – Seelsorger genauso wie Psychologen – zu bestrafen?

Dominik Lusser von Zukunft CH hat den therapeutischen Berater Rolf Rietmann von der christlichen Organisation wuestenstromCH zum Gespräch über die Interpellation und das Phänomen Homosexualität getroffen.

Zukunft CH: Erfüllen Ihre Therapieangebote für Jugendlichen den Straftatbestand der Nötigung?
Rolf Rietmann: Ich lege grossen Wert auf eigene Entscheidungen. So ist z.B. das ganze Anmeldeprozedere so aufgebaut, dass ein Ratsuchender sich nach einem ersten Gespräch gar nicht sofort für eine Beratung entscheiden kann. Er darf ausserdem jederzeit die Beratung abbrechen. Ich überrede niemanden zu irgendwas. Allfälliger Druck von Eltern, von der Schwulenlobby oder sonstige Stimmen von aussen müssen angesprochen werden. Ausserdem kann sich ein Mensch sowieso nur aus Eigenmotivation heraus verändern. In 15 Jahren Beratung habe ich übrigens höchstens fünf Jugendliche unter 18 Jahren begleitet.

Das klingt sehr liberal, gar nicht nach Nötigung?
Rolf Rietmann: Ich habe zur Homosexualität eine klare Haltung, die ich wissenschaftlich begründen kann. Das finde ich sehr wichtig. Aber ich muss diese Meinung nicht aufdrängen. Ich kann die Frage auch umdrehen: Beinhaltet nicht Frau Quadrantis Forderung eine Nötigung im Sinne einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit? Entsteht nicht gerade hier eine ideologische Engführung? Will die Interpellation nicht alle Eltern, Berater und Betroffene entmündigen, da dann nur noch die Sicht des Staates die Therapie bestimmt? Ich kenne viele – auch viele fromme – Teenager, die sehr wohl sehr deutlich sagen können, was sie wollen und was nicht.

Gibt es auch problematische therapeutische Angebote? Etwa das «Freibeten»?
Es gibt in diesem Land allerlei problematische (therapeutische) Angebote. Das ist der Preis einer freiheitlichen Gesellschaft. Einige möchten diese Freiheit einschränken. Auch hier kann ich nur für mich sprechen. Ich lasse nur kurz anklingen, was ich in unserem Rundbrief ausführlich beschrieben habe. Wuestenstrom hat in Deutschland und der Schweiz schon mit sehr vielen Veränderungswilligen zu tun gehabt. Wir kennen keinen Einzigen, der durch Gebet nachhaltig von seinen schwulen Gefühlen befreit wurde. Auch wir hören immer nur Gerüchte und würden uns sehr über ein Gespräch mit solchen Leuten freuen. Viele Menschen möchten Gott als Lösungsautomaten haben, nach dem Motto: Lieber Gott, ich habe ein Problem. Nimm es weg! Punkt.

Welche Rolle spielt denn dann das Gebet bei Ihnen?
Bei uns spielt das Gebet eine ergänzende, nicht zwingend notwendige Rolle. Ich hatte auch schon Moslems in der Beratung. Gebet kann in eine tiefere Beziehung zu Gott führen. Das ist das Zentrale des Glaubens und auch die Chance, dass dieser einen therapeutischen Prozess positiv beeinflussen kann. Homosexuelle Empfindungen – ja was ist denn das überhaupt? – sind sicher nicht etwas, wogegen ich beten kann. Habe ich aber meinen inneren psychischen Konflikt verstanden, hat das Gebet eine grosse Kraft, wenn es mich näher in die Beziehung zu Gott führt.

Ist Homosexualität angeboren?
Die Ursache von Homosexualität kennen wir nicht genau. Und das ist für den Veränderungsprozess auch nicht sehr wichtig. Die Wissenschaft weiss schon lange, dass es das Schwulen-Gen so nicht gibt. Dessen Existenz hat nicht einmal Dean Hamer, der Entdecker eines sogenannten Schwulen-Gens («Das unausweichliche Erbe») so behauptet. In seinem zweiten Buch «Das Gottes-Gen» hat er zusätzlich relativiert. Das Schwulen-Gen als Erklärung für Homosexualität wurde lediglich in den Medien so aufgebaut. Offensichtlich lässt sich damit auch heute noch gut und billig Politik machen und Täter und Opfer generieren. Die American Psychiatric Association liess hingegen vor drei Jahren verlauten, es gäbe keine bestätigten wissenschaftliche Studien, die irgendeine bestimmte biologische Ursache für Homosexualität nachweisen können.

Haben Gene überhaupt keinen Einfluss auf die Entstehung homosexueller Gefühle?
Gene haben schon einen Einfluss. Hier, wie in vielen anderen Bereichen, aber auch nur beschränkt. Ich glaube, dass Menschen ihr Leben gestalten können und müssen. Ich postuliere, dass wir Verantwortung nur sehr beschränkt an unsere Gene delegieren können und sollten. Damit verbunden ist auch die Frage, wie viel Opfer ich sein muss bzw. will.

Dann ist die Rede von der homosexuellen Identität Unsinn?
Es ist ein Phänomen, wie sich «die schwule Identität» so allgegenwärtig verbreiten konnte. Ich habe in einem Interview vor über sechs Jahren auf die Frage, wie Gott über Schwule und Lesben denke, geantwortet: «Gott kennt keine Schwulen und Lesben. Er kennt Männer und Frauen.» Derzeit versuche ich in einem Artikel diese Identitätszuschreibung als leere Worthülse zu entlarven. Ich habe da einige gewichtige Mitstreiter gefunden. Inspiriert wurde ich massgeblich vom Hamburger Sexualwissenschaftler Gunter Schmidt, der in seinem Artikel «Gibt es Heterosexualität?» diese Festlegung hinterfragt.

Unsere Sexualität ist flexibler, als man gemeinhin annimmt. Auf der einen Seite sind da die Vertreter des Essentialismus. Diese sagen: «Einmal schwul, immer schwul!» Das ist Genetik, Trieb, unveränderbar und muss ausgelebt werden. Auf der anderen Seite stehen diejenigen Wissenschaftler, die eine flexible Sexualität vertreten.

Haben Sie selbst erfolgreiche Therapien vorzuweisen?
Vor wenigen Tagen habe ich eine Mail bekommen: «Dankbar blicke ich auf die Therapie vor ca. 14/15 Jahren zurück, die du mit mir gemacht hast. Nun stehe ich diesen Herbst vor meinem 10. Hochzeitstag und 40. Geburtstag. Seit zweieinhalb Jahren ist unsere Familie mit vier Kindern komplett. Und ich kann sagen: Mir geht es richtig gut! Die Beratung war mir wirklich eine grosse Hilfe, für die ich dir sehr dankbar bin!» Und letztes Jahr haben drei andere ehemalige Klienten geheiratet.

Als «Erfolg» zählt jedoch nicht nur die Heirat. Es gibt auch Männer, bei denen die homosexuelle Anziehung in gewissen Stress- bzw. Auslösersituationen in mehr oder weniger leichter Form zurückkommt. Wenn so jemand sagen kann, dass die Anziehung wenigstens deutlich abgenommen hat, und er damit gut leben kann, ist das auch ein Erfolg. Hier hat der Betroffene über sein Gewissen und Lebenskonzept zu entscheiden.

Sind therapeutische Misserfolge Schuld an der hohen Suizidrate homosexuell fühlender Menschen?
Therapeutische Misserfolge stehen nicht im Zentrum des Vorwurfs, den Quadranti aufgreift. Es geht um die angeblich homophobe Gesellschaft insgesamt, die sich über die Heteronormativität definiert. Mit anderen Worten: Allein dadurch, so wird behauptet, dass die Mehrheit heterosexuell empfindet, findet eine Diskriminierung der Minderheiten statt. Wenn die Genderbewegung Hunderte «Identitäten» erfindet, definiert sie lauter Minderheiten, die angeblich von der heteronormativen Gesellschaft diskriminiert werden. Ob diese exzessive Bewirtschaftung einer Opferkultur Sinn macht? Bewiesen worden ist die Behauptung, dass die Gesellschaft an der hohen Suizidrate von Homosexuellen schuld ist, allerdings nie. Ich orte hier vielmehr eine politische Instrumentalisierung, was für die wirklichen Opfer dieser Welt eine massive Herabsetzung darstellt!

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BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti
Sehen Sie durch die Interpellation Quadranti fundamentale Freiheitsrechte bedroht?
Mit der hier intendierten Gesetzesänderung würden wichtige Grundrechte durch den Staat massiv eingeschränkt, insbesondere die Patientenfreiheit. Der Staat hat sich nicht einzumischen, welcher Beratervertrag zwischen Patient und Therapeut, Ratsuchendem und Seelsorger ausgehandelt wird. Auch die hier ebenfalls tangierten Elternrechte einzuschränken ist ein massiver Eingriff in unsere Grundrechte. Es geht um eine gefährliche Tendenz, die schon dem Partnerschaftsgesetz von 2005 innewohnt. Hier wird erstmals der Staat für das affektive Leben der Bürger verantwortlich gemacht. Der Staat hat die heterosexuelle Partnerschaft bzw. die Ehe nie wegen der Liebe geschützt, sondern wegen ihrer staatstragenden, zukunftssichernden Funktion. Der Staat hat sich nämlich nicht in Gefühle einzumischen, sie gesetzlich zu regeln! Wenn wir ihn heute für unsere Gefühle und morgen für die Einschränkung der Elternrechte sowie der Therapiefreiheit verantwortlich machen, welche persönlichen Einschränkungen sind dann in Zukunft zu erwarten? Ist das der Ruf nach einer Moral- bzw. Schariapolizei? Und wer definiert hier, welche Moral zu gelten hat?

Wie können wir homosexuell fühlenden Menschen in unserer Gesellschaft wirklich helfen?
Wir müssen den Betroffenen gut zuhören und sie fragen, wo sie Unterstützung brauchen. Und dann dürfen wir entscheiden, was wir nach unserer Ethik und unserem Gewissen geben wollen und können. Es gibt Dinge, die ich nicht unterstütze und sachlich begründe, ohne Schuldzuweisung! Dann verweise ich auf andere Angebote. Ich habe z.B. kein Problem ein homosexuelles Paar zu begleiten, das zusammenlebt. Sie haben ihre Beratungsziele klar definiert. – Aber gerade auch diejenigen, die sich für das Singledasein entschlossen haben, brauchen Freunde, die sie tragen. Sie brauchen ein Gegenüber im Gespräch, das sie ernst nimmt und nicht moralisiert.

In der christlichen Gemeinde plädiere ich dafür, alle Sünden gleich zu behandeln. Es ist sehr bitter, wenn vorehelicher Geschlechtsverkehr oder Pornokonsum geduldet werden, aber ein homosexuell Empfindender, der von seinen Nöten erzählt, aus der Gemeinde ausgeschlossen wird. Diese Ungleichbehandlung ist Unrecht!

Dieses Interview von Zukunft CH wurde von Livenet gekürzt. Zum vollständigen Interview geht es hier.

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Datum: 08.05.2016
Autor: Dominik Lusser / Florian Wüthrich
Quelle: Zukunft CH, gekürzt von Livenet

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