Urteil bestätigt
Britisches Gericht weist Forderung nach Sterbehilfe ab
In Grossbritannien bleibt aktive Sterbehilfe für Menschen mit schweren Behinderungen oder Krankheiten untersagt. Ein Berufungsgericht in London wies am 31. Juli eine entsprechende Forderung von zwei Klägern zurück, die ein Recht auf ärztlich assistierten Suizid durchsetzen wollten.Der Court of Appeal bestätigte laut britischen Medien ein früheres Urteil des obersten Zivilgerichts, wonach Tony Nicklinson, der an einem Locked-in-Syndrom litt, kein Recht auf Sterbehilfe zustand. Der Mann aus der südwestenglischen Grafschaft Wiltshire war seit 2005 vom Hals abwärts gelähmt und kämpfte vor Gericht um die Möglichkeit einer Selbsttötung mit ärztlichem Beistand. Vergangenen August starb er im Alter von 58 Jahren eines natürlichen Todes.
Seine Witwe Jane äusserte sich enttäuscht, aber «nicht überrascht» zu dem Urteil. Sie wolle nun an den Supreme Court, das oberste Gericht in Grossbritannien, appellieren, sagte sie dem britischen Sender BBC.
Zum Thema:
Zürcher Regierung will keine Regelung
Schweiz fordert Neubeurteilung des Europäischen Gerichtshofs
Strassburg verlangt Regeln für Suizidhilfe – zu Recht?
Quelle: ref.ch