Suizidhilfe

Zürcher Regierung will keine Regelung

Der Zürcher Regierungsrat will keine aufsichtsrechtlichen Bestimmungen über die organisierte Suizidbeihilfe erlassen. Er beantragt deshalb dem Kantonsrat, eine Motion aus CVP-Kreisen nicht zu überweisen.

Eine kantonale Regelung der organisierten Suizidbeihilfe oder gar kantonal unterschiedliche Regelungen würden zu Rechtsunsicherheit führen, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zur Motion.

Die CVP-Motion vom Februar forderte, dass der Kanton Zürich aufsichtsrechtliche Bestimmungen über die organisierte Suizidbeihilfe erlässt, «damit die Sterbehilfeorganisationen und ihre Mitarbeitenden die Sorgfaltspflichten im Umgang mit sterbewilligen Personen einhalten».

Gerade im Kanton Zürich würden immer wieder «Missbräuche» im Zusammenhang mit Sterbehilfeorganisationen vermutet. Deshalb sei die Aufsicht über die organisierte Suizidbeihilfe zu stärken und gesetzlich zu regeln, schreiben die Kantonsräte Christoph Holenstein und Jean-Philippe Pinto in ihrem Vorstoss. Zudem würden sich die meisten Fälle von organisierter Sterbehilfe im Kanton Zürich ereignen.

Datum: 24.06.2013
Quelle: Kipa / ref.ch

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