Postulat gegen Radikalisierung
Maja Ingold: «Imame sind Schlüsselpersonen»
Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Postulat «Gemässigte Imame sind Schlüsselpersonen gegen die Radikalisierung von jugendlichen Muslimen» der EVP-Nationalrätin Maja Ingold publiziert. Ingold appelliert darin an den Bundesrat, Massnahmen für Ausbildungsvoraussetzungen der Imame in der Schweiz aufzuzeigen.
Diese Massnahmen sollen muslimische Jugendliche vor islamistischer Missionierung schützen und das Integrationspotenzial der Imame nutzen. Der Bundesrat hat die Annahme des Postulats beantragt.Ingold: «Imame sind Schlüsselpersonen»
Rund eine halbe Million Muslime leben derzeit in der Schweiz. «Sie sind Teil der Gesellschaft und werden es bleiben», so EVP-Nationalrätin Maja Ingold in ihrem Postulat. Sie sieht in den Imamen Schlüsselfiguren und Multiplikatoren für ein gelingendes Zusammenleben zwischen den Religionen. Als Autoritäten trügen sie in hohem Masse zur friedlichen Koexistenz oder aber zur Kultivierung von Parallelgesellschaften bis hin zur Jihad-Mission bei. Als religiöse Betreuungspersonen seien sie in der Lage, allfällige Radikalisierung zu bremsen oder voranzutreiben.
Brachland Imamausbildung und fehlender Überblick
Die aus dem Ausland rekrutierten Imame kennen jedoch oft weder die hiesigen Gepflogenheiten noch die Bedürfnisse einer Gemeinde. Ingold fordert daher theoretische und praktische Lehrgänge für islamische Geistliche. «In punkto Imam-Ausbildung ist die Schweiz Brachland», stellt Maja Ingold fest. Es gäbe keinerlei Vorgaben weder für die Ausbildung noch für die Berufsausübung, aber auch keinen Überblick über die Anzahl der praktizierenden Imame sowie über deren Finanzierung.
Ingold: «Während Immigranten mit abgeschlossenen Studien oft nicht weit kommen bei der Jobsuche und viele Voraussetzungen erfüllen müssen, sind ausgerechnet islamische Geistliche davon ausgenommen.» Zwar kenne das Staatssekretariat für Migration die Zahl der Imame, die von ausserhalb der EU zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen wollten, doch diese Zahlen seien lückenhaft. Ihre Mehrzahl komme nicht zur Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten in die Schweiz, sondern reise im Rahmen der Personenfreizügigkeit, aus Asylgründen oder als Familiennachzug ein.
Bund anerkennt Klärungsbedarf
Der Bund anerkannte in seiner Stellungnahme Anfang Juli diesen Klärungsbedarf. Er will in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht erarbeiten. Dabei verweist er auf Art. 72 BV, Abs. 1, wo festgehalten wird, dass für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat die Kantone zuständig sind. In Bildungsfragen liegen die Kompetenzen bei Kantonen und Bund (Art. 61a und Art. 63a BV). Der Bund sei demnach nicht primär für die Aus- und Weiterbildungsfragen von religiösen Betreuungspersonen zuständig. Er nehme aber in verschiedenen Bereichen eine Vermittlerrolle ein und fördere den Dialog, der einen konstruktiven Beitrag zur Verständigung und zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten kann. Ein solcher Dialog zwischen Vertretern der Hochschulen, der Muslime und der Bundesbehörden im Rahmen einer vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI eingesetzten Arbeitsgruppe habe mit zum Entscheid der Universität Freiburg beigetragen, das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) zu schaffen, schreibt der Bundesrat. Er teilt die Auffassung, dass weiterer Klärungsbedarf betreffend religiöse Betreuungspersonen besteht.
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Quelle: idea Schweiz
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