Geschlechtswechsel
Liberale und Grüne sägen am Geschlecht
Der Deutsche Bundestag berät am Mittwoch, dem 26. Mai 2021, über Gesetzesentwürfe von FDP und Grünen. Die sollen den Wechsel des Geschlechtes schon bei Kindern erleichtern.
Am Mittwochabend will der Deutsche Bundestag über zwei Gesetzesentwürfe debattieren, die beide im Kern auf die Auflösung des Transsexuellengesetzes und eine Änderung des Personenstandsgesetzes zielen. Einen Gesetzesentwurf zur «Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes» haben die Grünen im Bundestag eingebracht, den anderen Entwurf zur «Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung» die FDP. Gemeinsam ist beiden, dass Menschen leichter ihr Geschlecht ändern können – eine mündliche Erklärung vor dem Standesamt soll ausreichen.
Kinder als Experimentierfeld?
Der Bundestag wird die Gesetzesentwürfe in zweiter
und dritter Lesung beraten und vermutlich ablehnen, sollten die
Abgeordneten der Beschlussempfehlung des Innenausschusses folgen.
Bislang
haben die Initiativen von FDP und Grünen zur Abschaffung des
Transsexuellengesetzes in der Öffentlichkeit kaum Beachtung gefunden.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schreibt am Dienstag, dass das
Vorhaben, das «Kinder zum Experimentierfeld der Pharmaindustrie und
ideologischen Interessen» macht, bislang im «Windschatten der
öffentlichen Aufmerksamkeit» erfolgt sei. Die FAZ schreibt in dem
Zusammenhang mit den beiden Gesetzesinitiativen von «koordinierten
Angriffen auf die medizinische Ethik», die jede wissenschaftliche
Unterscheidung des Geschlechts missachteten. Beide Anträge sehen vor,
dass ein Wechsel des Geschlechts schneller und einfacher als bisher
vollzogen werden kann – dies bereits bei Kindern.
Biologie soll keine Rolle mehr spielen
Das
Geschlecht eines Menschen soll, folgt man der Begründung der Grünen,
demnach bei der beabsichtigten Änderung des Personenstandsgesetzes «nur
vom Geschlechtsempfinden der Antrag stellenden Person abhängig gemacht»
werden. Die «Geschlechtsidentität könne nicht diagnostiziert werden»,
heisst es da. Die Biologie spielt demnach keine Rolle mehr bei der
Feststellung des Geschlechtes. Wer sich wieder dem anderen Geschlecht
zugehörig fühlt, braucht nur mindestens ein Jahr zu warten, um eine neue
Erklärung dazu abzugeben. Die FDP spricht in der Begründung zu ihrem
Entwurf von Menschen, «deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der
Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt». Nach Ansicht der FDP
können Personen «ab dem Alter von 14 Jahren die Tragweite der
Entscheidung», die Geschlechtszugehörigkeit betreffend, «allein
abschätzen».
Sollten die Abgeordneten entgegen der
Ausschussempfehlung dem Entwurf der Grünen zustimmen, dürften Kinder mit
vollendetem vierzehnten Lebensjahr, auch gegen den Willen ihrer Eltern,
selbst über einen operativen Geschlechtswechsel entscheiden. Willigen
die Eltern nicht ein, übernimmt das das Familiengericht. Dem FAZ-Artikel
zufolge wehren sich Kinderschützer vehement gegen dieses Ansinnen der
Grünen. Kindern würde so «noch vor vollendeter Geschlechtsreife, mitten
in den Wirren der Pubertät, eine Entscheidung in die Hände gelegt, deren
Folgen sie nicht überblicken können».
Die FAZ arbeitet in dem
Artikel unter dem Titel «Das Kind wird zur ideologischen Knetmasse» heraus, dass medizinische Expertise von den Parteien zwar im Kampf gegen
Corona sehr geschätzt werde, Mediziner aber von Grünen und FDP zur
Beratung in den Expertenausschüssen keine Einladung erhalten hätten.
FAZ-Autor Thomas Thiel kommt zu dem Fazit: «Beide Entwürfe versuchen,
die Bevölkerung per Gesetz auf eine Ideologie zu verpflichten.»
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Autor: Norbert Schäfer
Quelle: PRO Medienmagazin
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