FeG und Homosexualität

«Therapieverbot verstösst gegen Recht auf Selbstbestimmung»

Homosexuell empfindenden Menschen muss es möglich sein, ihre sexuelle Neigung zum Thema eines therapeutischen Prozesses zu machen. Dies erklärte der Präses des Bundes freier evangelischer Gemeinden in Deutschland (FeG), Ansgar Hörsting, gegenüber der Tageszeitung «Die Welt».

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Ansgar Hörsting
Demgegenüber will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Sommer eine Gesetzesregelung gegen Therapien für Homosexuelle in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium vorlegen. Spahn verkündete seine Absicht bereits Mitte Februar in einem Interview mit der Tageszeitung «taz».

«Gott wird sich was dabei gedacht haben»

Spahn erläuterte seine Einschätzung: «Homosexualität ist keine Krankheit und deswegen ist sie auch nicht therapiebedürftig. Deswegen bin ich für ein Verbot der Konversionstherapie (gemeint ist eine Therapie, die zum Ziel hat, dass der Homosexuelle seine homosexuelle Orientierung verliert). Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben.»

Präses Hörsting: Respekt für Homo-Paare, die Treue und Liebe leben

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Jens Spahn
Hörsting betonte gegenüber der «Welt», dass die lebenslange Ehe zwischen Mann und Frau das biblische Leitbild sei. Dennoch erkenne er «voller Respekt an, dass homosexuelle Paare, die in Treue und Liebe für immer zusammenleben wollen, Tugenden leben».

Kritisch von der «Welt» auf seine Position befragt, erklärte er weiter: «Wir verwenden nirgendwo den Ausdruck 'Heilung'. Wir bezeichnen Homosexualität nicht als Krankheit oder als etwas, das wegtherapiert werden müsste. Damit würden wir schweren Schaden anrichten.»

Früher sei man der Meinung gewesen, dass sich eine sexuelle Neigung leicht verändern lasse. «Wir haben verstanden, dass das eine Fehleinschätzung war.»

Forschung gibt keine eindeutige Antwort auf Ursache

Präses Hörsting wies in dem «Welt»-Interview ausserdem darauf hin, dass die Forschung nicht erklären könne, wie es zur Homosexualität komme und diese nicht eindeutig auf eine Ursache zurückzuführen sei. «Nach heutigem Stand gibt es keine biologisch, gar genetisch zwingende Kausalität. Sexuelle Orientierung scheint ja in den Augen moderner Sexualforscher eher fluide und nicht fixiert zu sein.»

Hörsting zeigte kein Verstänndis dafür, dass es Homosexuellen künftig nicht mehr möglich sein soll, auf eigenen Wunsch eine Therapie in Anspruch zu nehmen.

«Aber wenn einem Menschen, der mit seiner sexuellen Neigung in Konflikt lebt, verboten würde, sich auf einen ergebnisoffenen therapeutischen Weg zu begeben – das träfe mich. Das verstiesse gegen das Recht jedes Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben. In fast jedem Lebensbereich wird das Recht auf einen frei gewählten Lebensentwurf stark betont. Sogar sein Geschlecht darf man per Operation wechseln. Da verstehe ich nicht, warum die Freiheit, an seiner sexuellen Orientierung zu arbeiten, verschwinden soll.»

Orientierungshilfe des FeG zum Thema

Mitte Januar gab der Bund freier evangelische Gemeinden (FeG) eine Orientierungshilfe zum Thema «Homosexualität» heraus. Sie erschien unter dem Titel «Mit Spannungen umgehen».

Darin wird die «lebenslange Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, sowie das Zu­sammenleben als Familie (als) das Leitbild aus biblischer Perspektive» vermittelt. Weiter heisst es hier: «Im Ergebnis aller Bibelauslegung ist homosexuelles Verhalten nicht vereinbar mit diesem Leitbild.» Zu dem freikirchlichen Gemeindebund in Deutschland gehören 479 Gemeinden.

Jens Spahn: Verletzung des Berufsrechts, keine Vergütung und Straftat

Der CDU-Politiker und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Therapie von Homosexuellen künftig auf verschiedenen Wegen rechtlich unterbinden. Dabei sei es zu wenig, eine sogenannte Konversionstherapie nur als Ordnungswidrigkeit anzusehen.

Eine Zuwiderhandlung müsse stärker sanktioniert werden und dies müsse in verschiedenen Rechtsbereichen erfolgen: «Das Berufsrecht sollte regeln, dass es Konsequenzen für die Ausübung des Berufs hat, wenn jemand diese Therapien anbietet. Im Sozialrecht sollte erklärt werden, dass es keine Vergütung für diese Angebote geben darf. Für das Strafrecht ist noch fraglich, welches Strafmass angemessen ist.»

Darauf angesprochen, dass es unter den CDU-Wählern evangelikale Christen gebe, sagte Spahn: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in der Unionsfraktion im Bundestag einen Anhänger von Konversionstherapien gibt.»

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Datum: 12.03.2019
Autor: Norbert Abt
Quelle: Livenet

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