Christliche Juristen und Medien
«Gott geniesst keinen Schutz»
Medien müssen sich kritisch fragen lassen, ob ihre Berichterstattung den Werten des Grundgesetzes entspricht. Dies machte Dr. Franz Josef Jung vor den Teilnehmern der Bundestagung «Christ und Jurist» (8. – 10. Mai in Wiesbaden DE) deutlich.
Der ehemalige Verteidigungsminister und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mahnte, dass «in einer sich immer schneller entwickelnden Mediengesellschaft Werte wie die Würde des Menschen eine unverzichtbare Grundlage für eine freiheitliche und friedliche Entwicklung» seien. Dr. Franz Josef Jung ist Mitglied des ZDF-Fernsehrates.Der Verein «Christ und Jurist» versteht sich als Netzwerk von Christen, die in den verschiedensten juristischen Berufen arbeiten. Diese sollen hier «lebendige Gemeinschaft erfahren und Impulse für ihr Christsein im Berufsalltag erhalten». Neben Tagungen gehören auch regionale Treffen zur Vereinsarbeit. Künftig soll die Betreuung von Jura-Studenten stärker in den Blick genommen werden.
«Es liegt auch an uns»
Für Dr. Patrick Menges, den Vorsitzenden von «Christ und Jurist», ist die Auseinandersetzung mit den Medien von zentraler Bedeutung. Es gebe berechtigte Kritik daran, dass «Christliches» zu wenig oder zu kritisch in den Medien verbreitet werde. Zugleich sei auf der Tagung deutlich geworden: «Es liegt auch an uns Christen, wenn wir so wenig Christliches an die Medien geben und uns mit den Themen nicht auseinandersetzen.» Die Tagung sei eine Ermutigung und Hilfe gewesen, verstärkt auf die Medien zuzugehen und sich dabei in deren Perspektive hineinzudenken.
Medienarbeit als Chance
Diese Sicht vermittelte Christoph Irion, Geschäftsführer des Christlichen Medienverbundes KEP. Er forderte dazu auf, die Presse- und Medienarbeit als Chance zu verstehen. Der Christlichen Medienverbund KEP biete dafür Hilfe an. Irion regte an, dass sich Christen verstärkt per Brief oder Mail zu Medieninhalten äussern sollten. Auch ein Fachverband wie «Christ und Jurist» solle diese Möglichkeiten der Einflussnahme nutzen, die Beachtung bei den Redaktionen finde.Kein Rahmengesetz fürs Internet
Der Mainzer Rechtswissenschaftler Prof. Matthias Cornils wies auf den tiefgreifenden Wandel der Kommunikation durch die Digitalisierung hin. Diese ermögliche es zu jeder kommunizierten Botschaft auch unmittelbar eine Antwort zu veröffentlichen. Der Professor für Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches Recht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, zeigte sich gegenüber Formen der Kontrolle oder einer weiter gehenden gesetzlichen Rahmengebung für das Internet, wie sie die Rundfunkanstalten hätten, ablehnend. Hier sehe er die Gefahr eines «paternalistischen* Staates».
Gott geniesst keinen Schutz
Auch gegenüber dem Wunsch von Christen nach mehr Schutz gegenüber verunglimpfenden Äusserungen über Glauben und Religion zeigte er sich skeptisch. «Gott und Glaube geniessen keine Schutzrechte», so Prof. Cornils. Zudem könne bei einer Verunglimpfung des Glaubens kein Rechtsgüterkonflikt ausgemacht werden.Der Staat könne keinen Konfrontationsschutz gewährleisten; verschiedene Meinungen, auch kritische und abwertende gehörten zu einer offenen, freien und pluralistischen Gesellschaft. Hassreden gegen Glauben, so Prof. Cornils, könne noch am ehesten über den Tatbestand der Volksverhetzung verfolgt und geahndet werden.
Freiheit der Äusserung nicht einschränken
«Die Beschimpfung des Glaubens trifft eben nicht automatisch den Gläubigen», so Cornils. «Es bestehe die Gefahr, dass Betroffene von der Sachkritik auf die Person» schliessen würden. Das sei aber nicht zwingend und auch kaum rechtsrelevant. Die Freiheit der Äusserung dürfe nicht eingeschränkt werden, weil Menschen Spott und Häme persönlich nähmen. «Es kann eben nicht um Betroffenheit und Selbst-Empfinden gehen.» In der Umkehrung gelte, dass die Verfassung nicht Wertschätzung gegenüber Glauben und Religion verlangen könne.
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Autor: Norbert Abt
Quelle: Livenet