Europäischer Gerichtshof
Nein zur Adoption ist keine Diskriminierung
Die Französin Valérie Gas kann die Tochter ihrer lesbischen Partnerin Nathalie Dubois nicht adoptieren. Das Nein des französischen Staates verletzt die Menschenrechte nicht. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg entschieden.
Gas und Dubois leben seit 1989 zusammen und liessen sich 2002 als PACS-Paar registrieren. Dubois‘ Tochter kam nach künstlicher Befruchtung (anonymer belgischer Samenspender) 2000 zur Welt. Zwei Instanzen der französischen Justiz verweigerten die Adoption durch die Partnerin. Frankreich behält das gemeinsame Sorgerecht Ehepaaren vor.
Das Lesbenpaar blitzte mit der Behauptung ab, es werde wegen der sexuellen Orientierung diskriminiert. Denn auch Partnern in heterosexuellen PACS-Beziehungen wird die einfache Adoption verweigert. Der Entscheid kann an die Grosse Kammer des Gerichtshofs weitergezogen werden.
Webseite (in französischer Sprache):
Medienmitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Datum:
24.03.2012
Quelle: Livenet
Quelle: Livenet
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