Europäischer Gerichtshof

Nein zur Adoption ist keine Diskriminierung

Die Französin Valérie Gas kann die Tochter ihrer lesbischen Partnerin Nathalie Dubois nicht adoptieren. Das Nein des französischen Staates verletzt die Menschenrechte nicht. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg entschieden.

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Europäischer Gerichtshof in Strassburg
Der Entscheid vom 15. März 2012 ist für die laufende Schweizer Debatte bedeutungsvoll: Aus Sicht der Menschenrechte müssen die Staaten, die gleichgeschlechtlichen Partnern die Adoption verwehren, ihre Gesetze nicht anpassen.

Gas und Dubois leben seit 1989 zusammen und liessen sich 2002 als PACS-Paar registrieren. Dubois‘ Tochter kam nach künstlicher Befruchtung (anonymer belgischer Samenspender) 2000 zur Welt. Zwei Instanzen der französischen Justiz verweigerten die Adoption durch die Partnerin. Frankreich behält das gemeinsame Sorgerecht Ehepaaren vor.

Das Lesbenpaar blitzte mit der Behauptung ab, es werde wegen der sexuellen Orientierung diskriminiert. Denn auch Partnern in heterosexuellen PACS-Beziehungen wird die einfache Adoption verweigert. Der Entscheid kann an die Grosse Kammer des Gerichtshofs weitergezogen werden.

Webseite (in französischer Sprache):
Medienmitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Datum: 24.03.2012
Quelle: Livenet

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