Recht auf Mutter und Vater

EVP und VFG lehnen Änderungen des Adoptionsrechts ab

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Die von Bundesrat und Parlament vorgeschlagene Ausweitung des Adoptionsrecht stellt die Interessen Erwachsener vor das Kindeswohl. Darin sind sich die EVP und der Freikirchenverband in ihren Vernehmlassungsantworten einig.

Die EVP stellt sich in ihrer Vernehmlassungsantwort gegen den gewichtigen Paradigmenwechsel bei der Einzeladoption und die Ausdehnung der Stiefkindadoption. Ehepaare sollen auch in Zukunft gemeinsam adoptieren. Will ein Paar Kinder adoptieren, soll es erst mit einer Heirat die feste Beziehungsabsicht bekräftigen. Schliesslich gilt mit Blick auf die Stiefkindadoption bei eingetragenen Partnerschaften: Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater.

Die EVP Schweiz stellt sich insbesondere gegen den gewichtigen Paradigmenwechsel bei der Einzeladoption und die Ausdehnung der Stiefkindadoption. Der Entwurf des Bundesrates lasse die nötige Sorgfalt und Umsicht teilweise vermissen. Denn mit dem Wohl des Kindes habe das Adoptionsrecht ein hohes Rechtsgut zu schützen.

Ehepaare sollen auch in Zukunft gemeinsam adoptieren

Nach geltendem Recht ist Ehepaaren bis auf wenige Ausnahmen nur die gemeinschaftliche Adoption erlaubt. Der Bundesrat schlägt nun einen gewichtigen Paradigmenwechsel vor: Neu sollen verheiratete Personen zwischen der gemeinschaftlichen und der Einzeladoption frei wählen können. Für letzteres soll nicht mal das Einverständnis des Ehegatten notwendig sein. Für die EVP ist völlig schleierhaft, wie diese Neuerung mit dem Wohl des Kindes zu vereinen sein soll. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass dadurch eine komplizierte Interessenlage im Dreieck zwischen Frau, Mann und dem adoptierten Kind entsteht, welche ein erhebliches Konfliktpotential berge. «Das geltende Recht sieht mit gutem Grund für Ehepaare die gemeinsame Adoption vor. Verheiratete sollen auch künftig für ein adoptiertes Kind gemeinsam die Verantwortung tragen. Damit ist dem Wohl des Kindes am besten gedient», betont EVP-Präsident Heiner Studer.

Erst Heirat, dann Adoption

Die EVP lehnt auch die Stiefkindadoption für Paare in faktischen Lebensgemeinschaften ab, wie sie der Bundesrat in einer Variante vorschlägt. «Für das Wohl des Kindes ist eine sichere, auf Dauer angelegte Paarbeziehung der Adoptiveltern entscheidend. Diese Beziehungsqualität soll unverheirateten Paaren keineswegs abgesprochen werden. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, ihre feste und dauerhafte Beziehungsabsicht mit einer Heirat zu bekräftigen und anschliessend die Stiefkinder zu adoptieren», erklärt Heiner Studer die Haltung der EVP. Will jemand nicht heiraten, stellt sich die Frage, weshalb die betreffende Person dann die Kinder des Partners/der Partnerin adoptieren möchte. Es geht nach Erachten der EVP hier auch um eine sinnvolle Reihung der zivilrechtlichen Institute: zuerst Heirat, dann Adoption. Nicht zuletzt seien solche Vorschläge bestens geeignet, das ganz grosse zivilrechtliche Durcheinander herbeizuführen, mit unabsehbaren Auswirkungen auf die verschiedensten Rechtsbereiche.

Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter

Bei der Stiefkindadoption für Paare in eingetragener Partnerschaft müssen zwei Fälle unterschieden werden. Zunächst ist festzuhalten, dass von einer Neuerung nur ganz wenige Kinder betroffen wären, die in eine Gemeinschaft von Mann und Frau hineingeboren worden sind und nun von einem neuen gleichgeschlechtlichen Partner des einen Ehepartners adoptiert werden sollen. In diesen Fällen sind fast immer beide leibliche Eltern noch vorhanden und bekannt, wie Heiner Studer ausführt: «Eine Adoption wäre nur mit der Einwilligung des andersgeschlechtlichen Elternteils möglich. Diese dürfte meist nicht erteilt werden, zumal das Kind auch alle weiteren Verwandten von dieser Seite verlieren würde. Es kann für alle Betroffenen auch ein Schutz sein, wenn sich die Frage der Stiefkindadoption gar nicht stellt.» Das Kind könne so zum Beispiel mit der leiblichen Mutter und deren neuen Partnerin aufwachsen, aber zeitlebens seinen leiblichen Vater behalten. Nüchtern betrachtet sei das für das Kind wohl in den allermeisten Fällen die mit Abstand beste Lösung.

Die EVP erinnert auch, dass die von der Schweiz ratifizierte Kinderrechtskonvention ein Recht auf Eltern vorsieht und es in der Natur der Sache liegt, dass man darunter einen Vater und eine Mutter verstehe. Dank dem Zweigespann Mutter/Vater, das dem Leben zugrunde liegt, kann das Kind seine Herkunft und damit einen wesentlichen Teil seiner Identität nachvollziehen. Es hat die besten Voraussetzungen für seine Entwicklung, wenn es in der Geschlechterspannung von Mutter und Vater aufwachsen kann. Es gehe nicht an, dem Kind wissentlich und willentlich Vater oder Mutter vorzuenthalten.

«Höchst problematisch»

Auch der Verband VFG – Freikirchen Schweiz hat am Freitag seine Antwort zur Vernehmlassung beschlossen. Er lehnt darin wie die EVP die Öffnung der Einzeladoption auf verheiratete und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen sowie die Stiefkindadoption durch eingetragene Paare ab. Adoptionen durch Einzelpersonen sollten nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Wörtlich schreibt der VFG: «Aus unserer Sicht ist es höchst problematisch, wenn der Gesetzgeber zulässt, dass ein Kind rechtlich nur Väter oder Mütter erhält. Wenn man diese Öffnung überhaupt zulassen will, müsste sie in jedem Fall auf mündige Personen beschränkt werden.»

Webseiten:
Die vollständige Antwort der EVP
Die Stellungnahme des VFG

Zum Thema:
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Datum: 24.03.2014
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / EVP / VFG

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