Religiöse Symbole verboten
Genfer sagen Ja zum neuen Laizitätsgesetz
In Genf haben die Gegner des neuen Laizitätsgesetzes eine Niederlage erlitten. Am Sonntag haben 55,05 Prozent der Stimmbeteiligten Ja gesagt zu dem Gesetz, das den Grundsatz der Neutralität des Staates in religiösen Fragen bekräftigt. Die Genfer Kirchen begrüssen die Zustimmung zum Gesetz, wie kath.ch meldete.
Besonders umstritten waren die Kleidervorschriften des neuen Gesetzes, das laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vom Sonntag eine alte Regelung aus dem Jahr 1907 ersetzt.Künftig dürfen Beamte im öffentlichen Dienst, Richter und Parlamentarier keine Zeichen der religiösen Zugehörigkeit mehr tragen. Zum Urnengang kam es, weil Gegner der Vorlage das Referendum ergriffen hatten. Dies waren linke Parteien, Gewerkschaften, feministische und muslimische Verbände, wie Keystone-SDA am Sonntag schreibt.
«Fortschritt» für religiösen Frieden
Zu den Befürwortern zählten die protestantische, die römisch-katholische sowie die christkatholische Kirche im Kanton Genf. In einer gemeinsamen Medienmitteilung begrüssten sie am Sonntag das Abstimmungsergebnis, meldete das Westschweizer Portal cath.ch (französischsprachiges Schwesterportal von kath.ch). Das Ja zum neuen Gesetz markiere einen «Fortschritt» für den Erhalt des religiösen Friedens, so die Kirchen. Das Gesetz kläre die Grundsätze der religiösen Neutralität des Staates und lege gemeinsame Regeln für alle im Kanton ansässigen Religionsgemeinschaften fest.
Rekurse beim Verfassungsgericht
Mit der Zustimmung an der Urne ist der Streit noch nicht beigelegt. Laut Keystone-SDA sind mehrere Beschwerden beim Genfer Verfassungsgericht hängig. Beschwerde eingereicht hat unter anderem das «Réseau évangélique de Genève», obschon es das Gesetz grundsätzlich befürwortet. Das Evangelische Netzwerk Genf werde an der Beschwerde festhalten, sagte Michael Mutzner, stellvertretender Generalsekretär der freikirchlichen Organisation, am Sonntag gegenüber kath.ch.
Das Netzwerk stösst sich an den neuen Kleidervorschriften und will diese vom Verfassungsgericht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen lassen. Wie Mutzner gegenüber cath.ch sagte, ist aus Sicht des Netzwerkes auch Artikel 6 des neuen Gesetzes problematisch. Dieser verbietet, ausser in Ausnahmefällen, religiöse Kundgebungen kultischer Natur im öffentlichen Raum.
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Autor: Barbara Ludwig
Quelle: kath.ch