Streichung Jugend+Sport Gelder

SEK: Bund darf gläubige Jugendliche nicht diskriminieren

Nach dem Freikirchenverband und der Evangelischen Allianz hat auch der Kirchenbund in seiner Vernehmlassung-Antwort die Absicht des Bundesamtes für Sport (Baspo) kritisiert, Gelder für Jugend+Sport Lager von evangelischen Verbänden und Freikirchen zu streichen.

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EMK-Jungschilager (STR16)
Die vom Beauftragten für Recht und Gesellschaft des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK), Felix Frey, verfasste Stellungnahme geht ausführlich auf das Argument des Baspo ein, stark glaubensbasierte Organisationen hinderten die persönliche Entwicklung von Jugendlichen und schreibt wörtlich: «Der Kirchenbund weist die pauschale Auffassung zurück, dass Jugendorganisationen mit starker religiöser Ausprägung eine Gefahr für die Entwicklung des Jugendlichen darstellen.» Missionarisches Wirken könne die Entwicklung sogar fördern. Kirchen trügen zudem mit ihren Angeboten wesentlich zur erfolgreichen Integration von Kindern und Jugendlichen bei.

Sportförderung darf gläubige Jugendliche nicht diskriminieren

Gemäss geltender Rechtsprechung enthalte die Religionsfreiheit das Recht, für eine bestimmte Religion zu werben, wobei die (religiösen) Inhalte keine Rolle spielen. Die Grenze liege dort, wo mit Druck oder Manipulation gearbeitet werde. Eine staatliche Behörde habe aber kein Recht, das blosse Anwerben für eine Religion zu sanktionieren. «Jugendliche, die sich zum Glauben bekennen, dürfen in der Sportförderung nicht diskriminiert werden.»

Baspo ohne konkrete Anhaltspunkte

Der Kirchenbund betont, dass gerade auch religiöse Jugendlager die Ziele von Jugend+Sport umfassend erfüllten. Und er schreibt: «Sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer von religiösen Jugendlagern keine J+S-Angebote mehr erhalten, fiele ein bedeutender Kreis aus der Zielgruppe heraus, die J+S mit ihren Zwecken – Sport erlebbar zu machen und die Bewegung zu fördern – erreichen will.» Der SEK wirft dem Baspo vor, ohne konkrete Anhaltspunkte den christlichen Jugendverbänden pauschal vorzuwerfen, sie hinderten die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen.

Wissen die Beamten, wie Jugendliche ticken?

Zudem unterschätze das Baspo die Kritikfähigkeit der Jugendlichen, scheibt der SEK: «Wer mit Jugendlichen zu tun hat, muss eher selten befürchten, dass sie völlig kritiklos religiösen oder auch anderen Überzeugungen verfallen», gibt der SEK den Beamten in Bern zu bedenken.

Zu würdigen ist, dass sich der SEK damit für die Sache vor allem freikirchlicher Organisationen einsetzt, da landeskirchliche Verbände wie der Cevi nicht vom Entscheid des Baspo betroffen sind.

Letzte Woche haben der Verband VFG – Freikirchen Schweiz und die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Baspo-Entscheid publiziert.

Zur Webseite:
SEK: Christliche Glaube ist Garant, nicht Gefahr für die Mündigkiet

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Datum: 06.06.2017
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet

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