PID-Abstimmung am Sonntag

Leben selektieren, um Krankheiten zu verhindern?

Am Sonntag entscheiden die Schweizer Stimmbürger darüber, ob künftig Embryotests in grossem Umfang erlaubt sind. Livenet liefert hier nochmals die Pro/Kontra-Argumente zweier Politikerinnen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) als Abstimmungshilfe.

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Die Präimplantationsdiagnostik (PID): Ärzte entscheiden, ob ein Leben lebenswert ist oder nicht.
Bundesrat und Parlament wollen das geltende Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) abschaffen. Die Kirchen lehnen dies ab, während die politischen Parteien ebenso wie die Behindertenorganisationen unterschiedliche Positionen vertreten.

PRO - Rosmarie Quadranti, BDP

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Rosmarie Quadranti
Da das Referendum gegen das Gesetz bereits angekündigt ist, beschränke ich mich auf die Verfassungsänderung. Damit haben wir strenge Vorschriften. Auch künftig kann weder Geschlecht noch Augenfarbe ausgesucht werden. Man öffnet auch nicht Tür und Tor für weitergehende Untersuchungen.

Wenn man der Verfassungsänderung zustimmt, lindert man einfach das Leiden von Paaren, die Träger einer schweren Erbkrankheit sind, die für das Kind gravierende Folgen hätte. Zudem erhöht man die Chance, ohne eine Garantie abgeben zu können, dass Paare, die jahrelang versuchten, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen, einmal ein Kind in den Armen halten dürfen.

Ebenso klar muss sein, dass entgegen der Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs, welcher allen Paaren bis zur 12. Schwangerschaftswoche offensteht, die Verfassungsänderung nur für jene Paare eine Möglichkeit darstellt, welche eine schwere Erbkrankheit auf ihr Kind übertragen könnten oder auf natürlichem Weg nicht schwanger werden können. Damit ist in der Schweiz das möglich, was in vielen anderen Ländern bereits zulässig ist. Entscheidend ist auch, dass sich Mehrlingsschwangerschaften reduzieren. Dies, weil mehr Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden dürfen und diese nicht sofort in die Gebärmutter übertragen werden müssen. Mehrlingsschwangerschaften sind heute bei der medizinisch unterstützen Fortpflanzung nicht selten. Wenn auch Zwillinge oder gar Drillinge herzig sind, so stellen diese Schwangerschaften immer ein Risiko für Mutter und Kinder dar.

Stimmen Sie bitte der Verfassungsänderung zu. Überlassen wir es den betroffenen Paaren, sich für diese Methode zu entscheiden oder nicht. Tragen wir unseren Teil dazu bei, dass sich ihre Chance erhöht, ein Kind zu haben, auch wenn es nach wie vor keine Garantie gibt.

Rosmarie Quadranti ist Nationalrätin der BDP. Sie wohnt in Volketswil.

KONTRA - Marianne Streiff, EVP

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Marianne Streiff, EVP

Die Verfassungsänderung tönt harmlos, ist es aber nicht! Die neue Möglichkeit, so viele Embryonen zu entwickeln, wie für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nötig sind, würde zu einer grundlegenden Änderung im Umgang mit dem beginnenden menschlichen Leben führen. Man könnte sogenannt überzählige Embryonen erzeugen! Hat man dies einmal erlaubt, sind Tür und Tor geöffnet für jegliche künftig denkbaren Fortpflanzungsverfahren.

Erste weitergehende Schritte hat das Parlament bereits diskutiert. So will es die genetische Untersuchung von Keimzellen und Embryonen nicht nur erblich belasteten Eltern mit Kinderwunsch erlauben, wie der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte, sondern allen Paaren, die mittels künstlicher Befruchtung ein Kind bekommen möchten. Damit könnten grundsätzlich alle ausserhalb des Mutterleibs gezeugten Embryonen im Labor einem Selektionsverfahren «lebenswert – lebensunwert» unterzogen werden, um später eingepflanzt, ausgesondert oder tiefgefroren zu werden. Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein Instrument der Selektion. Mit der gentechnischen Chromosomenuntersuchung (die das Parlament in der Gesetzesvorlage gutgeheissen hat) können etwa Embryonen mit Trisomie 21 eliminiert werden. Die PID führt zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, indem diese als unerwünschte und vermeidbare Risiken betrachtet werden. Dieses Urteil «lebensunwert» stellt die Existenz von Menschen mit einer Behinderung in Frage und hat gravierende Auswirkungen auf ihr Selbstverständnis und unser Zusammenleben.

Ein weiterer Punkt sind die Tausenden von «überzähligen» Embryonen, die vernichtet, tiefgefroren oder der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein Eingriff in menschliches Leben, der uns nicht zusteht. Deshalb bereits in der Verfassung: Nein zur PID!

Marianne Streiff ist Nationalrätin und Präsidentin der EVP. Sie wohnt in Urtenen-Schönbühl.

Darum geht es bei der Abstimmung:

Ziel: Die Anzahl Embryonen bei künstlicher Befruchtung regeln und die Präimplantationsdiagnostik (PID) erlauben. Die Beschränkung von 3 Embryonen pro künstlicher Befruchtung wird auf 12 erhöht. Argumente dafür: Die PID entlastet Paare mit Schwierigkeiten, auf natürlichem Weg eigene Kinder zu bekommen. Sie ermöglicht es Paaren mit schweren Erbkrankheiten, gesunde Kinder zu bekommen. Mit der gezielten Auswahl eines Embryos können ungewollte Mehrlingsschwangerschaften verhindert werden. Argumente dagegen: Die PID bietet keine Garantie, dass alle genetischen Krankheiten erfasst werden. Das menschliche Leben beginnt mit der Befruchtung der Eizelle; ein Embryo verfügt über Würde und ein Recht auf Leben. Menschen sollten nicht in die Natur eingreifen und über Leben und Tod eines Embryos entscheiden.

Zum Thema:
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Datum: 09.06.2015
Autor: Thomas Feuz
Quelle: ideaSpektrum Schweiz

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