SEA zu gefordertem Verbot
Nein zu «Konversionstherapien», aber kein Verbot
Sowohl in der Bundespolitik als auch in mehreren Kantonen sind derzeit Vorstösse hängig, die ein Verbot von sogenannten «Konversionstherapien» für Menschen mit homosexueller Orientierung fordern. Die SEA spricht sich gegen solche Therapien aus. Hier die Mitteilung im Wortlaut.
Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES lehnt Therapien ab, die nicht den fachlichen therapeutischen Richtlinien entsprechen. Zugleich spricht sie sich aber gegen ein Verbot aus. Abgesehen vom nicht ausgewiesenen Regulierungsbedarf ist zu befürchten, dass von einem Verbot auch legitime und hilfreiche Angebote betroffen wären.
Mit «Konversionstherapien» sind Verfahren gemeint, deren ausdrückliches Ziel darin besteht, die sexuelle Orientierung einer Person zu verändern. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES distanziert sich von solchen Praktiken. Es gab diesbezüglich in der Vergangenheit leidvolle Fehler, die wir bedauern. Die Wissenschaft ist sich heute weitgehend einig, dass die sexuelle Orientierung einem zielgerichteten Einwirken nicht zugänglich ist. Zudem ist Homosexualität nicht als Krankheit zu betrachten, die es zu therapieren gilt.
Recht auf Selbstbestimmung respektieren
Gleichwohl gibt es Menschen, die ihre homo- oder bisexuelle Orientierung konflikthaft erleben und deshalb fachliche Begleitung suchen. Manche finden eine teils fluide sexuelle Orientierung zwischen den Polen von Homo- und Heterosexualität vor. Zum Beispiel erleben viele Jugendliche im Verlauf ihrer Entwicklung eine vorübergehende homoerotische Phase. Bei vielen klärt sich die Identität, während andere suchend bleiben.
In Kirchen und christlichen Organisationen finden Menschen, die dies wünschen, Unterstützung, zum Beispiel durch kirchliche und pastorale Beratung und Seelsorge, Bildungsangebote und Gesprächsgruppen. Das Ziel dieser Angebote ist die ergebnisoffene begleitete Reflexion über die eigene sexuelle Identität, um einen individuell stimmigen Weg für eine ganzheitliche Lebensgestaltung zu finden. Ein Verbot von «Konversionstherapien» droht jedoch auch diese hilfreichen Angebote unter Generalverdacht zu stellen und damit Menschen mit einem legitimen Bedürfnis von wertvollen Hilfestellungen abzuhalten. Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist zu respektieren. Das heisst in diesem Fall: ihre Freiheit, eine ihren religiösen Überzeugungen entsprechende Begleitung in Fragen der sexuellen Identität und Praxis zu suchen. Deshalb wird sich die SEA-RES in der politischen Diskussion gegen ein Verbot von «Konversionstherapien» einsetzen.
Gegen ein Verbot spricht im Weiteren die Tatsache, dass kein Bedarf für eine zusätzliche Regulierung besteht. Zum einen kann davon ausgegangen werden, dass bestehende Normen wie die berufsethischen Richtlinien der nationalen Psychotherapeuten- und Psychologenverbände oder das Bundesgesetz über die Psychologieberufe ausreichen, um Fehlverhalten zu sanktionieren. Darauf weist auch der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme zu einem Verbot hin. Zum anderen wurden der SEA-RES keine aktuellen Fälle von «Konversionstherapien» in der Schweiz gemeldet. Vor diesem Hintergrund unterstützt sie das Postulat 21.4474 von Nationalrat Erich von Siebenthal, zunächst mehr Klarheit bezüglich der Definition von «Konversionstherapien», des Ausmasses solcher Praktiken in der Schweiz sowie der aktuellen Rechtslage zu schaffen. Diese Fragen zu klären, ist eine notwendige Voraussetzung, bevor allenfalls neue Massnahmen in Erwägung gezogen werden.
Präventiv statt reaktiv
Die Schweizerische Evangelische Allianz setzt sich dafür ein, dass christliche Seelsorge und Begleitung von homosexuell empfindenden Menschen keine unrealistischen und überhöhten Erwartungen fördert, die eigenen professionellen Grenzen und Mandate wahrt, stets den Willen der begleiteten Person achtet, ihre Würde respektiert und ihre physische wie mentale Gesundheit schützt. Deshalb engagiert sie sich auch an vorderster Front in der Schaffung eines Netzwerks «Gemeinsam gegen Grenzverletzung» für einen professionelleren Umgang mit Grenzverletzungen. Zudem bietet sie mit ihrer Clearing-Stelle ein Instrument an, um Vorkommnisse aufzudecken, aufzuarbeiten und für die Zukunft möglichst auszuschliessen.
Zum Thema:
Therapieverbot Homosexueller: Fragwürdiges Gesetzesvorhaben
FeG und Homosexualität: «Therapieverbot verstösst gegen Recht auf Selbstbestimmung»
Unwirksam und schädlich?: US-Studie belegt positive Effekte der Konversionstherapie
Quelle: SEA
Kommentare