Christen in Indien
Dalits hoffen auf Ende der Diskriminierung
Das Oberste Gericht Indiens ist bereit, sich mit der Benachteiligung von Dalit zu befassen, die Christen oder Moslems werden. Die Frage, ob sie mit einer eigenen Quote staatlich gefördert werden sollen, sei heikel und wichtig, befand ein Dreierausschuss. Das Gericht werde in diesem Zusammenhang den Begriff «Kaste» in der Verfassung unter die Lupe nehmen.
Aufgrund seiner kolonialen Vergangenheit hat Indien eine ziemlich unabhängige Justiz – womit das Land sich von seinen Nachbarn abhebt. Das Oberste Gericht entscheidet auch über höchst brisante religiöse und soziale Streitfragen. Bisher verlieren Dalit - Kastenlose - ihren Quoten-Anspruch auf einen Studienplatz oder eine Beamtenstelle, wenn sie Christen oder Muslime werden.
Da sich aber ihr sozialer Status und ihre Benachteiligung, welcher das Quotensystem entgegenwirken soll, durch den Religionswechsel nicht wesentlich ändert, wird dies weithin als ungerecht empfunden. Begreiflicherweise sperren sich andere durch Quoten begünstigte Gruppen gegen eine neue Quote für Dalit; der Gesamtkuchen wird nicht grösser.
Komplexe Hintergründe
Der Dreierausschuss des Obersten Gerichts unter Vorsitz des Leitenden Richters S. H. Kapadia, betonte in einer Anhörung am 3. Januar, dass in der Frage alle Parteien angehört werden sollen. Laut dem Bericht des «Indian Express» geht es dem Gericht auch darum, möglichen materiellen Motiven für den Religionswechsel nachzugehen. Es sei sehr wichtig, die richtige Bedeutung von Kaste zu erfassen.
Drückende Armut
Laut der Volkszählung von 2001 lebten in Indien 167 Millionen Dalit; ihre Zahl dürfte heute 200 Millionen erreichen. Laut einer Dalit-Website sind immer noch 62 Prozent aller Dalit Analphabeten; weniger als 10 Prozent ihrer Haushalte haben Zugang zu sauberem Wasser und Elektrizität. Die raschere wirtschaftliche Entwicklung Indiens geschieht auf ihrem Buckel; sie profitieren wenig davon.
Indische Religionen bevorzugt
Prashant Bhushan, der Sprecher der Vereinigung ‚Centre for Public Interest Litigation‘ CPIL, welche die Petition für eine Quote 2004 eingereicht hatte, unterstrich im Hearing, dass Dalit, die sich als Hindus, Sikhs oder Buddhisten verstünden, in die staatliche Quote eingeschlossen seien. Es gebe keinen Grund, den Dalit die Quoten-Förderung abzusprechen, wenn sie zu anderen Religionen überträten.
Mehrere Kommissionen beteiligt
An diesem Punkt wurde der Anwalt von einem Richter unterbrochen, der Widerspruch anmeldete. Bhushan wies auf hintergründige, auch politische Motive für die bisherige Regelung hin. Darauf betonte das Gericht, man fürchte die politischen Aspekte der Angelegenheit nicht. Einflussreiche Hindu-Organisationen bekämpfen das Christentum und den Islam wegen ihres Ursprungs als nicht-indische Religionen.
Generalstaatsanwalt Gopal Subramanium erklärte, dass die Unionsregierung sich aufgrund mehrerer Kommissionsberichte mit der Angelegenheit befasse. Er betonte, dass auch Dalit, die Moslems werden, eine Quote fordern, da sie nach dem Religionswechsel wie vorher ausgegrenzt und stigmatisiert würden.
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Quelle: Livenet.ch