Keine Sterbehilfe für «Lebensmüde»
Niederlande: Erleichterte Senioren-Euthanasie vorerst abgelehnt
In den Niederlanden hat der Staatsrat den Gesetzesentwurf abgelehnt, der Sterbehilfe für über 75-Jährige erlauben würde, die zwar nicht körperlich krank genug sind, um Sterbehilfe zu beantragen, aber aus anderen Gründen «lebensmüde» sind.
Der Staatsrat ist das höchste beratende Gremium der niederländischen Regierung. Kürzlich hat er einen Bericht über den Gesetzesentwurf, der als «Completed Life Law» (etwa: Gesetz über das vollendete Leben) bekannt ist und von der ehemaligen Abgeordneten der liberalen Partei D66, Pia Dijkstra, verfasst wurde, veröffentlicht.
Todeswunsch bei älteren Menschen
Der Bericht zitiert eine Studie, die zeigt, dass «ältere Menschen, die einen aktiven Todeswunsch haben, ohne ernsthaft krank zu sein, vor komplexen Problemen stehen (…). Wichtige Faktoren, die den Todeswunsch verstärken, sind Sorgen, finanzielle Sorgen, Krankheit, Einsamkeit, Abhängigkeit von anderen und das Gefühl, anderen zur Last zu fallen», heisst es in der Studie weiter.
Der Todeswunsch in dieser Gruppe sei aber variabel und sehr stark situations- und kontextabhängig: «Er ist nicht konstant und hat nicht immer das gleiche Gewicht. In einigen Fällen nimmt der Wunsch nach dem Tod mit der Zeit ab oder verschwindet ganz.»
Vor übereilten Entscheidungen schützen
Der Staatsrat weist darauf hin, dass «die Regierung die Pflicht hat, ihre Bürger vor unfreiwilligen, übereilten oder schlecht informierten Entscheidungen über die Beendigung ihres Lebens zu schützen und Missbrauch zu verhindern». Deshalb hält der Rat es für «notwendig, Garantien in die Gesetzgebung aufzunehmen, die Menschen daran hindern, ihr Leben zu beenden, wenn sie sich nicht absolut sicher sind, dass sie dies wollen, und die festlegen, dass der Sterbewunsch in keinem Zusammenhang mit medizinischen Problemen oder lösbaren Problemen steht».
Nach Ansicht des Rates erfüllt der Gesetzesentwurf nicht genügend Garantien, die vor Missbrauch schützen. Darum empfiehlt er, ihn in der vorliegenden Form abzulehnen.
Assistierter Selbstmord
Der Gesetzesentwurf will assistierten Suizid für ältere Menschen über 75 erlauben, die eine Reihe von Sorgfaltsanforderungen erfüllen müssen. Dazu gehört, dass die ältere Person geistig zurechnungsfähig sein muss, dass zwischen dem ersten und dem letzten Antrag mindestens zwei Monate Bedenkzeit liegen müssen und dass es sich nachweislich um eine freiwillige und wohlüberlegte Entscheidung handelt.
Für den Staatsrat ist die zweimonatige Bedenkzeit nicht ausreichend. Er drängt ausserdem darauf, die Bedingung hinzuzufügen, dass die sterbewillige Person und eine Begleitperson übereinstimmen müssen, dass es «keine vernünftige andere Lösung gibt, um das Leiden zu lindern und den Wunsch zu sterben zu beseitigen».
Ein Sprecher der D66 sagte, die Partei «werden sich die Zeit nehmen, den Rat des Staatsrates ausführlich und sorgfältig zu studieren».
Christliche Parteien: Ursachen bekämpfen
Unmittelbar nachdem die D66 den Gesetzesentwurf vorgelegt hatte, erklärte Gert-Jan Segers, Vorsitzender der Partei Christen Unie, er finde es «äusserst schmerzlich, dass die D66 zu einer Zeit, in der sich ältere Menschen besonders verletzlich fühlen, einen Vorschlag vorlegt, von dem wir wissen, dass er bei vielen älteren Menschen zu mehr Angst führen wird». Segers fügte hinzu: «Wenn Corona uns etwas klar gemacht hat, dann das, dass echte Aufmerksamkeit und gute Pflege den Unterschied in einem Menschenleben ausmachen.»
CDA, eine weitere christliche Partei, war ebenfalls gegen den Gesetzentwurf. «Was die CDA betrifft, wird es dieses Gesetz nicht geben, aber wir werden die Ursachen der Einsamkeit bekämpfen, vor allem wenn sich Menschen allein, verlassen oder verloren fühlen, sie Aufmerksamkeit oder Pflege brauchen», sagte der CDA-Abgeordnete Harry van der Molen.
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Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / Evangelical Focus