Marsch fürs Läbe

Statthalter erlaubt Marsch durch Zürich

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Der Marsch fürs Läbe 2019 (Facebook @Marsch.fuers.Laebe.Schweiz)
Der Zürcher Statthalter hat die Beschwerde des Vereins «Marsch fürs Läbe» gutgeheissen und erlaubt neben einer Platzkundgebung nun explizit auch einen Lebensrechtsmarsch für den 18. September 2021. Die Organisatoren zeigen sich erfreut über den Entscheid, der ein Zeichen setzt zugunsten des Gleichbehandlungsprinzips sowie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. 

Der Zürcher Stadtrat hatte aus sicherheitspolizeilichen Gründen sowohl den «11. Marsch fürs Läbe» durch die Strassen Zürichs verboten wie auch die Kundgebung auf dem Münsterplatz abgelehnt. Stattdessen wurde lediglich eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz bewilligt. Gegen das Marschverbot rekurrierten die Veranstalter beim Statthalteramt Bezirk Zürich. Dieses hat nun mit Verfügung vom 19. Mai 2021 die Beschwerde gutgeheissen. Der Marsch der Lebensschutz-Organisationen ist damit bewilligt. 

«Meinungsbildender oder meinungsäussernder Zweck»

Der Statthalter entschied ähnlich, wie es bereits die nächsthöhere Instanz im Jahr 2019 getan hatte. Demnach muss dem «Marsch fürs Läbe» ein Demonstrationsumzug gewährt werden. Die Stadtregierung könne jedoch über Ausgangs- und Zielpunkt sowie die Marschroute entscheiden. Zu beachten sei allerdings der Anspruch, den die Veranstalter des Marsches darauf haben, dass «der von ihnen beabsichtigten Appellwirkung Rechnung getragen wird».

In der Verfügung hält der Statthalter zudem fest, dass die Veranstaltung «unter dem Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nach Art. 16 und 22 BV» zu einem «weit verstandenen gegenseitig meinungsbildenden oder meinungsäussernden Zweck» steht. Die Behörden seien verpflichtet, durch Massnahmen wie einen ausreichenden Polizeischutz dafür zu sorgen, «dass öffentliche Kundgebungen tatsächlich stattfinden können und nicht durch gegnerische Kreise gestört oder verhindert werden». 

Ausführungen von 2019 weiterhin gültig

Auch wenn die Erfahrungen der letzten Jahre, insbesondere von 2019, zu berücksichtigen seien, so sei zu beachten, dass das Verwaltungsgericht in seinem Urteil von 2019 festhielt, dass der Appellwirkung und dem Inszenierungsinteresse Rechnung getragen werden müsse. Der Turbinenplatz liege als Kundgebungsort «eher unauffällig im weniger stark frequentierten Teil des Industriequartiers der Stadt, weshalb eine stehende Kundgebung, die auf diesen Platz beschränkt sei, die Wahrnehmung der Veranstaltung deutlich schmälere».

Diese Ausführungen hätten auch beim vorliegenden Gesuch um Bewilligung des Marsches 2021 Gültigkeit, so der Statthalter. Die Teilnehmer des «Marsch fürs Läbe» hätten in der Vergangenheit «immer bewilligungsgemäss und friedlich demonstriert» und es ging «von ihnen – im Gegensatz zu den teilweise gewaltbereiten Gegendemonstrierenden – keine direkte Gefahr aus». 

Hilfe für ungewollt Schwangere

Die Veranstalter hoffen nun, die Planungen für die Veranstaltung am 18. September weiter vorantreiben zu können. Das zentrale Anliegen des diesjährigen Marsches ist es, junge schwangere Frauen in einer Notsituation für die Möglichkeiten einer Weiterführung ihrer Schwangerschaft zu sensibilisieren. Denn vielen Frauen wird in der Not Abtreibung als einfachste «Lösung» dargelegt. Informationen über Möglichkeiten zum Erhalt des Kindes fehlen oft. Dieser Einseitigkeit will der Marsch mit seinem diesjährigen Programm zum Thema «Jung, schwanger, hilflos?» entgegentreten. Es soll für Mutter und Kind ein Miteinander «fürs Läbe» geben. Mit dabei sind u.a. der Walliser Nationalrat Benjamin Roduit (CVP/Die Mitte), Pfarrer Patrick Werder (reformierte Kirche Zürich) und der emeritierte Weihbischof Marian Eleganti.

Zur Webseite:
Marsch fürs Läbe

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Datum: 25.05.2021
Autor: Beatrice Gall
Quelle: marschfuerslaebe.ch

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