Umfrage in der Schweiz:

42 Prozent glauben an Gott oder «etwas Göttliches»

«An welche übersinnlichen Phänomene glauben Sie?» 42 Prozent der Internetnutzer in der Schweiz antworten auf diese Frage mit «Gott, Gottheit, etwas Göttliches». 24 Prozent glauben an Engel, 20 Prozent an Wunder, 17 Prozent an Telepathie und 14 Prozent an die Wiedergeburt.

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Gemäss Umfrage glauben 24 Prozent der Schweizer an Engel (Bild: Engel auf der San Angelo Brücke in Rom).
Diese Werte ergab eine Umfrage des Link-Instituts in Zusammenarbeit mit bluewin.ch. Befragt wurden 1'253 Internetnutzer zwischen 15 und 75 Jahren in den drei Schweizer Sprachregionen. 13 Prozent der Befragten gaben an, dass sie in ihrem Leben bereits einmal eine Begegnung mit einem übersinnlichen Wesen (Engel, Dämon, Geist etc.) gehabt haben. Bei den Frauen lag dieser Anteil mit 16 Prozent höher als bei den Männern (9 Prozent).

Übersinnliche Fähigkeiten

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Die Statistik der Umfrage
«Glauben Sie, dass es Menschen mit übersinnlichen Fähigkeiten gibt?» Auf diese Frage antworteten 55 Prozent mit einem Ja (49 Prozent bei den Männern und 62 Prozent bei den Frauen). 5 Prozent der Männer und 6 Prozent der Frauen gaben an, selber zu den Menschen mit übersinnlichen Fähigkeiten zu gehören.

Konfession verliert an Bedeutung

Der Anteil der konfessionell gebundenen Personen in der Schweiz nimmt seit etwa 50 Jahren kontinuierlich ab. 2012 betrug er, so das Bundesamt für Statistik, nur noch 78,6 Prozent, darin eingeschlossen Angehörige nichtchristlicher Glaubensgemeinschaften. Den 21,4 Prozent, die sich zu keiner Konfession bekennen, stehen gemäss aktueller Umfrage 58 Prozent gegenüber, die an gar kein göttliches Wesen glauben. Mit anderen Worten: Atheisten gibt es auch unter den Katholiken, Reformierten und Anhängern anderer Religionen.

Die Stichprobe sei nach repräsentativen Vorgaben für die Schweizer Internetpopulation gewichtet worden, teilte das befragende Link-Institut am 31. Oktober mit. Befragt wurden zwischen dem 2. und dem 10. Oktober Internetnutzer, welche das Internet mindestens einmal pro Woche zu privaten Zwecken nutzen.

Zum Thema:
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Datum: 04.11.2014
Autor: Florian Wüthrich
Quelle: Livenet / Kipa / bluewin.ch

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