«Religion ist keine Kunst» - Haus der Religionen ohne Bundesgeld

Die Eidgenossenschaft muss den Bau des Hauses der Religionen in Bern nicht mitfinanzieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Trägerstiftung abgewiesen.
 
Der Neubau des Hauses der Religionen am Europaplatz in Bern kostet rund 10 Millionen Franken. Das Bundesamt für Kultur (BAK) hatte der Trägerstiftung im Januar 2011 die von ihr ersuchte Unterstützung von einer Millionen Franken verwehrt.

Seinen Entscheid begründete es damit, dass es sich beim Haus der Religionen nicht um eine «kulturelle Institution» im Sinne der Förderpraxis des BAK handle. Glaubenspraktiken und die Pflege von interreligiösen und interkulturellen Dialogen könnten nicht als beitragsfähige «künstlerische Produkte» gelten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Stiftung abgewiesen. Das Urteil kann nicht mehr weitergezogen werden. In ihrem Entscheid teilen die Richter in St. Gallen die Ansicht des BAK, dass es sich beim Haus der Religionen nicht um ein kulturelles Vorhaben handelt.

Datum: 16.01.2013
Quelle: ref.ch

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