Basketballspielerin mit Kopftuch
Muslimin zieht den Verband vor Gericht
Nach mehr als einem
Jahr der verbandsinternen Irrungen und Wirrungen hat die muslimische
Basketballspielerin Sura al-Shawk jetzt eine Klage gegen den Verband Probasket
eingereicht. Sind religiöse Symbole im Spitzensport erlaubt?
Gefahr für die Sicherheit?
Probasket verweigert
der Gymnasiastin die Teilnahme an offiziellen Spielen und verweist auf die
Verbandsregeln. Diese halten fest, dass Kopfbedeckungen während der Spiele aus
Sicherheitsgründen verboten seien. Al-Shawk kann diese Begründung nicht
nachvollziehen: «Mein Kopftuch liegt sehr eng an und birgt keine Verletzungsgefahr.»
Sie fühlt sich diskriminiert und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
«Früher habe ich an unzähligen Spielen teilgenommen, und nie hat sich jemand
Sorgen wegen der Sicherheit gemacht», sagt sie.
Wie der grüne Nationalrat Daniel Vischer, der al-Shawk als Anwalt vertritt,
gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärte, ist der Fall von grundsätzlicher
Bedeutung: «Ich gehe davon aus, dass al-Shawk nicht die einzige gut integrierte
Muslimin bleibt, die bei einem Sportverband mit Kopftuch spielen will.» Es sei
daher nötig, dass ein Gericht die Frage kläre, ob die Religionsfreiheit nicht
stärker wiege als ein Verbandsreglement, das allenfalls allzu wortgetreu
ausgelegt werde.
Ein Präzedenzfall
Obwohl das
Bundesgericht in den letzten Jahren mehrere Urteile zu Fragen um das Kopftuch
oder den Schwimmunterricht von muslimischen Kindern sprach, gibt es laut
Vischer noch keinen Präzedenzfall zu Sportlerinnen mit Kopftuch. Anders als die
Kinder, die nicht in den Schwimmunterricht dürften, gehe es hier um eine Muslimin,
die sich integrieren und mitmachen wolle.
Ein allfälliger Entscheid vor Bundesgericht wird von grundsätzlichem Interesse
auch für Christen sein, die mit christlichen Symbolen im Spitzensport aktiv
sind.
Webseite:
Der ausführliche Beitrag im Tages-Anzeiger
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Tages-Anzeiger