Schutz vor Manipulation

SEA und VFG eröffnen Clearingstelle

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Die Evangelische Allianz SEA und der Freikirchenverband VFG schaffen eine Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen, die in ihren eigenen Reihen enttäuscht worden sind. Wie SEA und VFG mitteilen, wird die Clearingstelle durch erfahrene, unabhängige Persönlichkeiten besetzt und soll für mehr Transparenz im Umgang mit Missständen beitragen.

Konkreten Vorwürfen nachgehen

«Manipulation und Machtmissbrauch machen vor den Toren christlicher Gemeinden und Gruppierungen nicht halt», schreiben die Schweizerische Evangelische Allianz und der Verband VFG – Freikirchen Schweiz in einer Medienmitteilung. Sie wollen in Zukunft dazu beitragen, dass konkreten Vorwürfen und Vorkommnissen nachgegangen wird. Missstände sollen aufgedeckt, aufgearbeitet, beseitigt und für die Zukunft so gut wie möglich ausgeschlossen werden.

Fünfköpfige Anlaufstelle

Menschen, die in einer Gemeinde, Gruppe oder Organisation innerhalb von SEA und VFG Erfahrungen gemacht haben, die sie aufarbeiten und klären möchten, können sich künftig an eine von fünf Persönlichkeiten wenden. Diese haben sich bereit erklärt, Anfragen und Beschwerden entgegenzunehmen. Sie kommen aus den Bereichen Kirche, Recht, Wirtschaft und Politik, haben aber aktuell keine Interessenbindung mehr zu Kirchen und kirchlichen Organisationen.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Clearingstelle wird besetzt von Philipp Hadorn (Nationalrat, Gewerkschafter), Daniel von Orelli (ref. Pfarrer im Ruhestand), Peter Deutsch (Rechtsanwalt), Barbara Wyss (IGW-Studienleiterin) und Siegfried Nüesch (langjähriger Vorsitzender der FEG Schweiz). SEA und VFG betonen, dass diese Personen unabhängig und ehrenamtlich arbeiten, Ratsuchende anhören und ihnen Wege zur Aufarbeitung und Problemlösung aufzeigen. Wo nötig, können sie im Einverständnis mit den Ratsuchenden auch in Kontakt mit Leitenden von involvierten Gemeinden oder Organisationen treten, um Vorfälle und Sachverhalte zu klären und allenfalls weitere Schritte zur Problemlösung einzuleiten. Die Clearingbeauftragten dürfen keine Seelsorge- oder Anwaltsaufträge entgegennehmen.

Bis zu drei Gespräche

Die Clearingbeauftragten sind bereit, ein bis drei Gespräche zu führen oder bei Gesprächen dabeizusein. Sie arbeiten nicht mit einem therapeutischen Auftrag, können aber auf seelsorgerische und therapeutische Hilfen hinweisen. Die Vorsitzenden von VFG und SEA können jederzeit von den Clearingbeauftragten angesprochen werden, gegebenenfalls auch zur Vermittlung weiterer Gesprächspartner. Ratsuchende finden die Namen der Ansprechpartner sowie ein Kontaktformular auf den Webseiten von SEA und VFG.

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Datum: 08.02.2017
Autor: Fritz Imhof
Quelle: VFG

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