Stellungnahme der EDU

«Kein anderes Ziel als die Vernichtung Israels»

Trotz Veto-Drohung der USA hält Palästinenserpräsident Abbas an seinem Antrag auf Vollmitgliedschaft fest. Israel befürchtet Unruhen und hat gestern seine Truppen in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt. In einer pointierten Stellungnahme lehnt auch die EDU den Antrag der Palästinenser ab. 

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Felsendom in Jerusalem: Eines der wichtigsten Heiligtümer des Islams.
In ihrer Medienmitteilung vom vergangenen Dienstag (20.09.2011) schreibt die EDU, dass sie von der Schweizer Regierung und von der UNO-Vollversammlung erwarte, dass sie sich «im Interesse der Glaubwürdigkeit der UNO und der Anerkennung der geschichtlichen Fakten» gegen die «Anerkennung eines zweiten Palästinenserstaates» ausspreche. Die UNO-Vollversammlung habe mit der Resolution Nr. 181/II vom 29. November 1947 die Teilung des damaligen britischen Mandatsgebietes Palästina in einen jüdischen Nationalstaat und einen Palästinenserstaat beschlossen. Die Gründung des Staates Israel im Mai 1948 sei «die Folge dieses UNO-Beschlusses». Das damalige Transjordanien (das Gebiet östlich des Jordans) sei in diesem UNO-Beschluss als Palästinenserstaat bezeichnet worden. Es brauche darum «keinen zweiten UNO-Beschluss». Es seien die arabischen Staaten gewesen, die auf den UNO-Beschluss von 1947 «mit einer Kriegserklärung an Israel» geantwortet hätten.

«Das Palästina-Flüchtlingsproblem ist gemäss den geschichtlichen Fakten klar ein Problem der arabischen Staaten und Regierungen, welche diese Menschen als politische Geiseln und Pfand für ihre Israel-feindliche Politik missbrauchen», schreibt die EDU. «Die arabischen Staaten und die politische Führung der Palästinenser in PLO, Hamas, Hisbollah unter der Anführung des iranischen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad» würden «kein anderes Ziel, als die Vernichtung Israels» verfolgen.

Stellungnahme der EDU im Wortlaut

Hinweis:
Timo Stein, Autor des Buches «Zwischen Antisemitismus und Israelkritik», sieht Abbas Gang vor die UNO als rechtlich problematisch. In einem Gastkommentar im «Tagesspiegel» schreibt er: «Sein Gang vor die Uno verstösst gegen bestehende UN-Resolutionen und Übereinkommen. Die UN-Resolutionen 242, von 1967, und 338, von 1973, sowie die Verträge von Oslo als auch die ‚Roadmap‘ verpflichten zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts durch Verhandlungen. Einseitige Initiativen, die nicht mit der Gegenseite abgesprochen sind, sind nicht vorgesehen.» Laut Stein gefährde Abbas mit seinem Schritt den Friedensprozess.

Gastkommentar von Timo Stein im «Tagesspiegel»

Zum Thema:
Stellungnahme der EVP 

Webseite:
EDU

Datum: 23.09.2011
Quelle: EDU

Anhänge
2011_09_20_Medienmitteilung EDU.pdf (108.45 KB)

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