Euthanasie in Belgien

Anzahl der Fälle steigt jährlich um 27 Prozent an

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Immer mehr Menschen – vor allem solche, die keine tödliche Krankheit haben und vermutlich nicht bald sterben werden – entscheiden sich in Belgien für die aktive Sterbehilfe. Grund dafür sei die zunehmende Akzeptanz in der Gesellschaft und vermehrte Information zum Thema, erklärt eine Studie.

Seit 2002 ist Euthanasie in Belgien vom Gesetz her erlaubt, seit 2014 auch für Minderjährige mit Einverständnis der Eltern. In diesen 15 Jahren ist die Zahl derjenigen, die sich für die aktive Sterbehilfe entscheiden, stetig gestiegen, laut Belgischem Gesundheitsministerium pro Jahr um 27 Prozent. Während es 2003 noch nur 235 Fälle der Euthanasie in Belgien gab, waren es 2015 schon über 2'000 Fälle.

Mehr Information lässt Rate steigen

Die vom Arzt getätigte Sterbehilfe ist nach belgischem Gesetz möglich, wenn der Patient unter ständigen körperlichen oder psychischen Schmerzen leidet. Eine tödliche Krankheit ist keine Bedingung. Nach einer Studie des Canadian Medical Association Journal waren unter den Patienten, die sich zwischen 2003 und 2013 in Belgien für Euthanasie entschieden, die Mehrheit unter 80 Jahre alt (65 Prozent) und hatte Krebs (69 Prozent). Doch die grösste Zunahme an Fällen gab es in der Altersgruppe der über 80-Jährigen, die nicht an Krebs litten und in der nahen Zukunft nicht sterben würden.

Grund für die Zunahme sei laut der Studie die zunehmende Information zum Thema, zunehmendes Wissen über die Gesetzeslage, zunehmende Erfahrung der Ärzte und eine zunehmende Akzeptanz innerhalb der Gesellschaft.

Entscheidungsfreiheit?

Was in Belgien immer wieder für Diskussionen in der Gesellschaft sorgt, ist der «freie Wille», der scheinbar bei den diversen Euthanasie-Fällen nicht immer gegeben ist. Es bestehe Grund zu Bedenken, dass «vulnerable Patienten zu dieser Entscheidung gezwungen werden, insbesondere wenn sie sich keine Betreuung leisten können», erklärte Marcel Zwahlen, Forscher am Institut für Sozial und Präventivmedizin an der Universität Bern, gegenüber Reuters. Insbesondere die katholische Kirche, aber auch Ärzte und medizinische Mitarbeiter in Belgien äussern ihre Besorgnis zum Thema.

Euthanasie in anderen Ländern

Aktive Sterbehilfe – das Verreichen von tödlichen Medikamenten durch den Arzt – ist weltweit nur in den BeNeLux-Staaten sowie in Kolumbien gesetzlich erlaubt. Assistierter Suizid, bei dem der Patient den Tod selbst herbeiführt, ist auch in der Schweiz, Deutschland, Japan und Kanada straffrei. In den USA ist er nur in fünf Bundesstaaten (Oregon, Vermont, Washington, Kalifornien und Montana) erlaubt.

Zum Thema:
Dossier Sterbehilfe
Kritik an Urteil: «Suizid soll nicht normal werden»
Suizidhilfe anbieten?: Orthodoxe stellen sich einem heiklen Problem

Hauptmotiv Autonomieverlust: Wenn Angst zum (Frei-)Tod führt

Datum: 24.01.2018
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet / Evangelical Focus

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